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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09   

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https://dejure.org/2010,23917
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09 (https://dejure.org/2010,23917)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09 (https://dejure.org/2010,23917)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2010 - L 18 (2) KN 268/09 (https://dejure.org/2010,23917)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R

    Zusammentreffen einer Unfallwitwenrente und einer Witwenrente aus der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Angesichts der vom SG zitierten gefestigten Rechtsprechung des 4. Senats des BSG zur Rechtsfrage der Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen (Hinterbliebenen-)Unfallrente auf (Hintebliebenen-)Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der sich auch der u.a. für die knappschaftliche Rentenversicherung zuständige 8. Senat des BSG angeschlossen hat ( Urteil - B 8 KN 4/00 R - vom 13.3.2002; Urteil vom 22.5.22002 -B 8 KN 111/00 R - und Urteil vom 26.2.2003 - B 8 KN 11/02 R -), bleibt kein Raum für die von der Klägerin begehrte Rechtsfolge.
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 36/04 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    In dieser Höhe hatte sie einen Erstattungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft nach § 103 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.05 - Az.: B 5 RJ 36/04 R).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente eines Bestandsunfallrentners mit Rente aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Insoweit stützt sich die Kammer in vollem Umfang auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.03.98 (Az.: B 4 RA 49/96 R) und vom 29.07.04 (Az.: B 4 RA 51/03 R) und macht sich diese zu eigen.
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Entgegen einer von mehreren Senaten des BSG (Urteil des 4. Senats vom 23.8.2007 - B 4 RS 2/06 R - Urteil des 9/9a. Senats vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - Urteil des 7/7a. Senats vom 29.1.2008 - B 7/7a AL40/06 R -) und in der Literatur (Keller in: Meyer-Ladewig, SGG 9. Auflage 2008, § 155 Rn. 13; anderer Auffassung aber: Söhngen in: juris-PR-SozR 22/2008 und Knispel in: Die Sozialgerichtsbarkeit, 2010, 537) vertretenen Auffassung berechtigt und verpflichtet der § 155 Abs. 3 SGG den Berichterstatter nicht dazu, vor einer von den Beteiligten gewünschten Einzelrichterentscheidung die anderen Berufsrichter zu beteiligen.
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Insoweit stützt sich die Kammer in vollem Umfang auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.03.98 (Az.: B 4 RA 49/96 R) und vom 29.07.04 (Az.: B 4 RA 51/03 R) und macht sich diese zu eigen.
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R

    Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Angesichts der vom SG zitierten gefestigten Rechtsprechung des 4. Senats des BSG zur Rechtsfrage der Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen (Hinterbliebenen-)Unfallrente auf (Hintebliebenen-)Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der sich auch der u.a. für die knappschaftliche Rentenversicherung zuständige 8. Senat des BSG angeschlossen hat ( Urteil - B 8 KN 4/00 R - vom 13.3.2002; Urteil vom 22.5.22002 -B 8 KN 111/00 R - und Urteil vom 26.2.2003 - B 8 KN 11/02 R -), bleibt kein Raum für die von der Klägerin begehrte Rechtsfolge.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
    Entgegen einer von mehreren Senaten des BSG (Urteil des 4. Senats vom 23.8.2007 - B 4 RS 2/06 R - Urteil des 9/9a. Senats vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - Urteil des 7/7a. Senats vom 29.1.2008 - B 7/7a AL40/06 R -) und in der Literatur (Keller in: Meyer-Ladewig, SGG 9. Auflage 2008, § 155 Rn. 13; anderer Auffassung aber: Söhngen in: juris-PR-SozR 22/2008 und Knispel in: Die Sozialgerichtsbarkeit, 2010, 537) vertretenen Auffassung berechtigt und verpflichtet der § 155 Abs. 3 SGG den Berichterstatter nicht dazu, vor einer von den Beteiligten gewünschten Einzelrichterentscheidung die anderen Berufsrichter zu beteiligen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21

    Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige über den Arbeitsausfall - Verlust auf dem

    Er nimmt in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von dieser Befugnis Gebrauch, da keine Umstände ersichtlich sind, den Rechtsstreit einer Entscheidung durch den gesamten Senat vorzubehalten, zumal die sich stellenden Rechts- und Tatfragen in der Rechtsprechung bereits umfassend geklärt sind und es deshalb einer besonderen Verfahrensbehandlung durch einen größeren Spruchkörper nicht bedarf (vergleiche LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09, juris Rn. 14-15).
  • BSG, 17.01.2011 - B 13 R 32/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die Klägerin beantragt, "unter Aufhebung des angefochtenen Urteils - L 18 (2) KN 268/09 - LSG NRW vom 04.03.2010 und unter Aufhebung der entgegenstehenden Entscheidungen wird die Beklagte verurteilt, die Witwenrente ungekürzt zu gewähren und die Erstattung der Berufsgenossenschaft an die Rentenversicherung in Höhe von 6.697,65 EUR der Klägerin auszuzahlen.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2022 - L 3 AL 303/22
    Sie nimmt in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens von dieser Befugnis Gebrauch, da keine Umstände ersichtlich sind, den Rechtsstreit einer Entscheidung durch den gesamten Senat vorzubehalten, zumal die sich stellenden Rechts- und Tatfragen in der Rechtsprechung bereits umfassend geklärt sind und es deshalb einer besonderen Verfahrensbehandlung durch einen größeren Spruchkörper nicht bedarf (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09, juris Rn. 14 f.).
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