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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 12 AS 485/13   

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https://dejure.org/2013,28452
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 12 AS 485/13 (https://dejure.org/2013,28452)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2013 - L 12 AS 485/13 (https://dejure.org/2013,28452)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2013 - L 12 AS 485/13 (https://dejure.org/2013,28452)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 12 AS 485/13
    Im Rahmen dieser Ermessensabwägung habe die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Prognoseentscheidung zu treffen, ob die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als zuvor oder ob das Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung anderweitig erreicht werden kann (zur Vorgängerregelung, § 77 SGB III: BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 66/02 R m.w.N.).

    Die gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränke sich auf eine Kontrolle, ob die Verwaltungsentscheidung tatsächlich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden sei (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 66/02 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob die Maßnahme der beruflichen Weiterbildung die Eingliederungschancen erhöht (vgl. BSG, Urteil v. 03.07.2003, B 7 AL 66/02 R, Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 12 AS 485/13
    Eine "Notwendigkeit" der Förderung im Sinne der § 81 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III sei demgegenüber nicht anzunehmen, wenn die Maßnahme voraussichtlich erfolglos sein werde und der Antragsteller nicht in der Lage sei, in dem angestrebten Beruf zu arbeiten (LSG NRW, Urteil vom 06.10.2010, L 12 AS 35/09).
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