Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 8 R 296/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer mündlich vereinbarten selbständigen Tätigkeit als Buchführungshilfe und einem voran gegangenen abhängigen Beschäftigungsverhältnis; Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer mündlich vereinbarten selbständigen Tätigkeit als Buchführungshilfe und einem voran gegangenen abhängigen Beschäftigungsverhältnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.01.2010 - S 7 R 116/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 8 R 296/10
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18
Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer
Die von der Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des in § 7 SGB IV stillschweigend vorausgesetzten Typus einer versicherten Person ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Senatsurt. v. 4.12.2013 - L 8 R 296/10 - juris Rn. 97 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.). - LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen …
Ferner habe die Beigeladene zu 1 die Arbeiten mit den vor Ort vorhandenen Betriebsmitteln der Klägerin ausführen sollen (zu diesem Aspekt Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 8 R 296/10, juris).Dabei könnten abhängige Beschäftigungen durchaus neben selbstständigen Tätigkeiten ausgeübt werden (Hinweis auf LSG Nordrhein-Wetsfalen, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 8 R 296/10, juris).
- SG Duisburg, 13.09.2018 - S 10 R 1216/13
Beurteilung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung; …
Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer weiteren Einkommenserzielung verbunden sind, wofür hier keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW Ur-teil vom 04.12.2013 L 8 R 296/10). - SG Duisburg, 09.06.2016 - S 10 R 1073/13
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Vorliegens …
Die Überbordung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist ebenfalls nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer weiteren Einkommenserzielung verbunden sind, wofür keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BSG vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW vom 04.12.2013 L 8 R 296/10).