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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16 (https://dejure.org/2022,942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.01.2022 - L 8 R 752/16 (https://dejure.org/2022,942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - L 8 R 752/16 (https://dejure.org/2022,942)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Einem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in meist ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden wie z.B. Bedienen von Maschinen, das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 31, 36).

    Dass der Kläger entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen Dr. K1 und Dr. Rohden zudem auch ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an seiner Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlte es an derartigen Zweifeln, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. ; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang auch, ob der Kläger eine konkrete Arbeitsstelle tatsächlich findet (vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Einem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in meist ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden wie z.B. Bedienen von Maschinen, das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 31, 36).

    Dass der Kläger entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen Dr. K1 und Dr. Rohden zudem auch ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an seiner Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlte es an derartigen Zweifeln, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. ; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 20.11.2013 - L 2 SF 155/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Sodann hätte der Senat über die Folgen der Weigerung zu befinden gehabt (vgl. z.B. BayLSG Beschl. v. 20.11.2013 - L 2 SF 155/12 B - juris Rn. 13).

    Vielmehr hat ein Sachverständiger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er dem Wunsch auf Begleitung zustimmt (vgl . z.B. BayLSG, Beschl. v. 20.11.2013 - L 2 SF 155/12 B - juris Rn. 15; Mushoff, in: jurisPK-SGG, § 103 Rn. 119 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Darüberhinaus verkennt der Kläger, dass ein uneingeschränktes Recht auf Anwesenheit von Dritten bei der medizinischen Begutachtung nicht besteht (vgl. z.B. LSG Niedersachen-Bremen Urt. v. 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Hält er es für erforderlich, die Untersuchung in Abwesenheit dritter Personen vorzunehmen, bewegt er sich vorbehaltlich besonderer Umstände im Bereich seiner Fachkompetenz (vgl. z.B. LSG Niedersachen-Bremen, Urt. v. 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Dass der Kläger entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen Dr. K1 und Dr. Rohden zudem auch ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an seiner Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlte es an derartigen Zweifeln, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. ; Urt. v. 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.1.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Nur dann aber, wenn die mit dem Beweisantrag aufgeworfene Frage als erheblich anzusehen ist - d.h. hier zur Feststellung weiterer Leistungseinschränkungen führen könnte - wäre diesem nachzugehen (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris Rn. 9 f.; Urt. v. 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R - juris Rn. 17).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Sonstige Gründe, aus denen sich eine Notwendigkeit für eine Vereidigung ergeben würden (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.2017 - 8 AZN 872/16 - juris Rn. 22), sind weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden.
  • LSG Berlin, 03.09.1997 - L 9 KR 99/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Einer Entfernung medizinischer Gutachten mit anderen Ergebnissen bedarf es hierzu nicht (vgl. LSG Berlin Urt. v. 3.9.1997 - L 9 Kr 99/95 - juris Rn. 25).
  • BSG, 18.08.2015 - B 13 R 241/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Nichtbeeidigung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16
    Die Entscheidung über die Vereidigung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 18.8.2015 - B 13 R 241/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 Rn. 10h).
  • BSG, 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 29.05.2015 - B 13 R 129/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - rechtliches Gehör - förmliche

  • BSG, 15.05.2019 - B 9 V 49/18 B

    Gewährung von OEG

  • BSG, 04.11.1999 - B 9 VJ 4/98 B

    Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Zeugenbeeidigung im

  • BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - L 8 R 13/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Bei der Prüfung der Erwerbsminderung sind nicht Diagnosen, sondern vielmehr die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen maßgeblich (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B - juris Rn. 6 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Einem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in meist ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden wie z.B. das Bedienen von Maschinen, das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 55 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - L 8 R 488/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
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