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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - L 14 RA 39/98   

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https://dejure.org/1999,48513
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - L 14 RA 39/98 (https://dejure.org/1999,48513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1999 - L 14 RA 39/98 (https://dejure.org/1999,48513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - L 14 RA 39/98 (https://dejure.org/1999,48513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristversäumung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung; Ausschluss des Hinterbliebenenrentenanspruches bei vorsätzlicher Tötung; Auswirkung verminderter Schuldfähigkeit auf den Hinterbliebenenrentenanspruch bei Tötungsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch

    Diese Sachlage ist beim Vorliegen einer (völligen) Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB gegeben, denn diese Vorschrift verlangt gerade, dass der Täter wegen seiner psychischen Verfassung nicht "vorsätzlich" handeln konnte (vgl. Hessisches Landessozialgericht vom 28. November 1995 - L 2 An 80/95; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 1999 - L 14 RA 39/98).
  • SG Düsseldorf, 23.12.2008 - S 6 (27) R 435/05

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
  • SG Düsseldorf, 01.09.2009 - S 6 (27) R 70/06

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
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