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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14   

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https://dejure.org/2016,33969
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14 (https://dejure.org/2016,33969)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2016 - L 20 SO 194/14 (https://dejure.org/2016,33969)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2016 - L 20 SO 194/14 (https://dejure.org/2016,33969)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Regelsatz-Leistungen; Bedarfsdeckung nach dem Territorialitätsprinzip; Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Anforderungen an den gewöhnlichen Aufenthalt bei einem längeren Auslandsaufenthalt in Thailand; Keine Herabbemessung der Regelsatzleistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Die gegenteilige Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09) sei unzutreffend, weil sie den Charakter der steuerfinanzierten Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nicht beachte.

    Jedenfalls seit Einführung des § 98 Abs. 1 S. 2 SGB XII sei für die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII deutlich, dass ein "Export von Leistungen ins Ausland" nur insoweit verhindert werden solle, als die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht (mehr) im Inland habe (LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09).

    Der Fall des Klägers unterscheide sich insoweit wesentlich von demjenigen, den das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09 entschieden habe; denn dort sei es lediglich um einen sechswöchigen Urlaubsaufenthalt etwa alle fünf Jahre gegangen.

    Denn derartige "Strukturprinzipien" des Sozialhilferechts, die ehedem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG noch für die Beurteilung sozialhilferechtlicher Ansprüche herangezogen wurden, können nicht als "Supranormen" fungieren, welche eine eindeutige gesetzliche Regelung konterkarieren könnten (st. Rspr. des BSG, zuletzt Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R Rn. 20 m.w.N.; ebenso bereits LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09 Rn. 38; SG Duisburg, Urteil vom 12.08.2010 - S 2 SO 175/09; a.A. weiterhin Wahrendorf, a.a.O., § 41 Rn. 10 ff.).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Die Voraussetzungen dieser (auch im Vierten Kapitel des SGB XII anwendbaren; vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R Rn. 20 - 22 m.w.N.) Vorschrift sind nicht erfüllt.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R Rn. 36 und vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R Rn. 19) findet § 28 Abs. 1 S. 2 Var. 1 SGB XII ohnehin nur Anwendung, wenn der Bedarf durch einen anderen Sozialhilfeträger im Wege der Gewährung "institutioneller" Sozialhilfe ganz oder teilweise gedeckt wird.

  • BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Ein solcher Aufenthalt sei nicht gleichbedeutend mit "nie abwesend sein" (BSG, Urteil vom 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 Rn 9).

    Doch selbst, wenn man - anders als der Senat - im fraglichen Zeitraum einen gewöhnlichen Aufenthalt des Klägers in Thailand annehmen wollte, würde dies das zeitgleiche Bestehen seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nicht aufheben; vielmehr ist die gleichzeitige Begründung zweier gewöhnlicher Aufenthalte rechtlich und tatsächlich möglich (BSG, Urteil vom 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 Rn. 9).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Denn unabhängig davon, wann er den konkreten Reiseentschluss gefasst hat, steht dies seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bis unmittelbar vor dem Abreisetag (als -entgegen der Ansicht des Senats - der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunkts ins Ausland) nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R Rn. 36 und vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R Rn. 19) findet § 28 Abs. 1 S. 2 Var. 1 SGB XII ohnehin nur Anwendung, wenn der Bedarf durch einen anderen Sozialhilfeträger im Wege der Gewährung "institutioneller" Sozialhilfe ganz oder teilweise gedeckt wird.
  • BFH, 25.11.2010 - VI R 29/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 11. 2010 VI R 28/10 - Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Deshalb sei zumindest der durch den Regelsatz zu deckende Bedarf für die Aufenthaltszeit des Klägers in Thailand erheblich geringer zu bemessen als bei einem durchgehenden Aufenthalt in Deutschland (zur Validität der Ländergruppeneinteilung in Bezug auf die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland BFH, Urteil vom 25.11.2010 - VI R 29/10).
  • SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Denn derartige "Strukturprinzipien" des Sozialhilferechts, die ehedem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG noch für die Beurteilung sozialhilferechtlicher Ansprüche herangezogen wurden, können nicht als "Supranormen" fungieren, welche eine eindeutige gesetzliche Regelung konterkarieren könnten (st. Rspr. des BSG, zuletzt Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R Rn. 20 m.w.N.; ebenso bereits LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09 Rn. 38; SG Duisburg, Urteil vom 12.08.2010 - S 2 SO 175/09; a.A. weiterhin Wahrendorf, a.a.O., § 41 Rn. 10 ff.).
  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Denn derartige "Strukturprinzipien" des Sozialhilferechts, die ehedem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG noch für die Beurteilung sozialhilferechtlicher Ansprüche herangezogen wurden, können nicht als "Supranormen" fungieren, welche eine eindeutige gesetzliche Regelung konterkarieren könnten (st. Rspr. des BSG, zuletzt Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R Rn. 20 m.w.N.; ebenso bereits LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09 Rn. 38; SG Duisburg, Urteil vom 12.08.2010 - S 2 SO 175/09; a.A. weiterhin Wahrendorf, a.a.O., § 41 Rn. 10 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 613/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Der Senat hat sich dieser - nicht unumstrittenen - Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bereits mit ausführlicher Begründung angeschlossen (vgl. Urteil vom 29.10.2012 - L 20 SO 613/11 Rn. 39 ff.) und hält hieran fest.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 L 7342/95

    Leistungen zum Lebensunterhalt; Laufende Leistungen; Kürzung; Nutzung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14
    Gesetzlich ist nicht näher vorgegeben, wann ein Bedarf wirtschaftlich wesentlich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht; abgesehen von groben Richtwerten (vgl. dazu etwa Scheider, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96; Wahrendorf, a.a.O., § 27a Rn. 34 m.w.N.) lässt sich dies nur durch eine Gesamtbetrachtung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles bestimmen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.1996 - 4 L 7342/95 Rn. 23; BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b 21/06 R Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 72/84 Rn. 28; Wahrendorf sowie Scheider, jeweils a.a.O., m.w.N.).
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches -

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

  • VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16
    vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8 /5a RKn 11/87 -, juris, Leitsatz 1 und Rdnr. 21ff. zu mehrjährigem Studienaufenthalt im Ausland; dass., Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 1/12 R -, juris, Rdnr. 30ff.; LSG, Urteil vom 5. September 2016 - L 20 SO 194/14 -, juris, Leitsatz 1 und Rdnr. 43 zu jahrelangen jeweils mehrmonatigen Aufenthalten in Thailand; VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 - Au 3 K 11.1665 -, juris, Rdnr. 35, bei ca. viermonatigem Türkeiaufenthalt vor Festnahme nach Wiedereinreise ins Bundesgebiet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 8 SO 104/17
    Da die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Philippinnen haben im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens und Mittelpunktes ihrer Lebensbeziehungen (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2016 - L 20 SO 194/14 - juris Rn. 44), kann ein Sozialhilfeanspruch nur nach Maßgabe des § 24 SGB XII bestehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2020 - L 8 SO 59/20
    Da die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Philippinen im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens und Mittelpunktes ihrer Lebensbeziehungen (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.9.2016 - L 20 SO 194/14 - juris Rn. 44) haben, kann ein Sozialhilfeanspruch nur nach Maßgabe des § 24 SGB XII bestehen.
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