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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08   

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https://dejure.org/2009,9468
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08 (https://dejure.org/2009,9468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.10.2009 - L 19 AL 74/08 (https://dejure.org/2009,9468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - L 19 AL 74/08 (https://dejure.org/2009,9468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlastung wegen nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung geschuldeter Beiträge durch eine mittels ärztlichen Attests nachgewiesene Überlastung; Erfordernis einer Mahnung oder eines Hinweises auf den drohenden Versicherungsausschluss zur Beendigung eines freiwilligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsverzug bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beitragsverzug bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    Auf der Rechtsfolgeseite muss durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung z.B. Urteil des BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - m.w.N., juris).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    Nach § 191 Nr. 3 SGB V endete die freiwillige Mitgliedschaft nach zweimonatigem Beitragsverzug erst dann, wenn der Versicherte auf die Rechtsfolgen weiterer Nichtzahlung eindeutig, bestimmt und rechtzeitig hingewiesen worden war (vgl. BSGE 76, 28, 31).
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    So wie die Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III auf Antrag des Versicherten bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (vgl. Urteil des BSG vom 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R -), bedarf auch der hier streitige Versicherungsausschluss nach § 28a Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III als hierzu gegenläufiger Vorgang ("actus contrarius") keiner Regelung seitens der Beklagten, tritt vielmehr kraft Gesetzes ein.
  • BSG, 02.03.2010 - B 12 AL 1/09 R

    Arbeitslosenversicherung - alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    Mit der Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf Antrag nach § 28 a SGB III (eingeführt durch Gesetz vom 23.12.2003 - BGBl. I 2848 - mit Wirkung zum 01.02.2006) wollte der Gesetzgeber erkennbar die versicherungsrechtlichen Nachteile mildern, die sich für Selbständige, insbesondere Existenzgründer, aus der zum 01.02.2006 wirksam werdenden Verkürzung der bislang zu Gunsten dieses Personenkreises erweiterten Rahmenfristen für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ergaben (Urteil des Senats vom 12.01.2009 - L 19 AL 72/07 - Revision anhängig unter B 12 AL 1/09 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 19 AL 72/07

    Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung für AG-Vorstände

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    Mit der Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf Antrag nach § 28 a SGB III (eingeführt durch Gesetz vom 23.12.2003 - BGBl. I 2848 - mit Wirkung zum 01.02.2006) wollte der Gesetzgeber erkennbar die versicherungsrechtlichen Nachteile mildern, die sich für Selbständige, insbesondere Existenzgründer, aus der zum 01.02.2006 wirksam werdenden Verkürzung der bislang zu Gunsten dieses Personenkreises erweiterten Rahmenfristen für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ergaben (Urteil des Senats vom 12.01.2009 - L 19 AL 72/07 - Revision anhängig unter B 12 AL 1/09 R).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
    Dies entspricht dem anhand der Gesetzgebungsmaterialien nachweisbaren Konzept des Gesetzgebers, das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses auf Antrag - im Gegensatz zu einem an die Ausübung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (§§ 24, 25, 26 SGB III) geknüpften Versicherungspflichtverhältnis - aus Gründen der Risikobegrenzung an die tatsächliche Entrichtung von Beiträgen anzuknüpfen (BT-Drucks. 15/1515, S. 78).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    Für das Erlöschen der Versicherungspflicht müsse die Beklagte die durch das Verfahrensrecht getroffene Rechtsposition ebenfalls durch einen Verwaltungsakt - gestützt auf das einschlägige Verfahrensrecht, hier § 48 SGB X - zurücknehmen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009, L 1 AL 18/09; anders offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Oktober 2009, L 19 AL 74/08 [juris]).

    Im Übrigen sei mit der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2009 (L 19 AL 74/08), gegen die Revision eingelegt worden sei, davon auszugehen, dass ebenso, wie die Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III auf Antrag des Versicherten bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintrete, auch der Versicherungsausschluss nach § 28 (gemeint: § 28a) Abs. 2 SGB III als hierzu gegenläufiger Vorgang keiner Regelung seitens der Beklagten bedürfe, sondern kraft Gesetzes eintrete.

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - K 3 AL 24/10
    Für das Erlöschen der Versicherungspflicht müsse die Beklagte die durch das Verfahrensrecht getroffene Rechtsposition ebenfalls durch einen Verwaltungsakt - gestützt auf das einschlägige Verfahrensrecht, hier § 48 SGB X - zurücknehmen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009, L 1 AL 18/09; anders offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Oktober 2009, L 19 AL 74/08 [juris]).

    Im Übrigen sei mit der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2009 (L 19 AL 74/08), gegen die Revision eingelegt worden sei, davon auszugehen, dass ebenso, wie die Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III auf Antrag des Versicherten bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintrete, auch der Versicherungsausschluss nach § 28 (gemeint: § 28a) Abs. 2 SGB III als hierzu gegenläufiger Vorgang keiner Regelung seitens der Beklagten bedürfe, sondern kraft Gesetzes eintrete.

  • SG Berlin, 27.05.2011 - S 70 AL 4945/09

    Arbeitslosenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Weiterversicherung;

    Richtige Klageart ist sowohl bezüglich der rückwirkenden Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung als auch für das Begehren auf erneute freiwillige Weiterversicherung eine mit einem Feststellungsantrag kombinierte Anfechtungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl. BSG, Urteil v. 03.06.2009, B 12 AL 1/08 R; LSG NRW, Urteil v. 05.10.2009, L 19 AL 74/08).

    Für Bescheide, die das Ende der Versicherungsberechtigung nach § 28a Abs. 2 S. 2 SGB III a. F. (deklaratorisch) bestätigen, führt dies dazu, dass diese nicht den Regelungen der §§ 44 ff. SGB X unterworfen sind (so wohl auch BSG, Urteil v. 30.03.2011, B 12 AL 2/09 R, noch nicht veröffentlicht, Terminbericht Nr. 13/11 unter www.bundessozialgericht.de; LSG NRW, Urteil v. 05.10.2009, L 19 AL 74/08; Ulmer in: Beck"scher Online-Kommentar, SGB III, § 28a Rn. 8; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.08.2009, L 1 AL 18/09).

  • SG Oldenburg, 10.08.2010 - S 4 AL 275/09
    Es knüpft die Rechtsfolge der Beendigung des Versicherungsverhältnisses ausschließlich an das Ausbleiben der rechtzeitigen Beitragszahlung an (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2009 - L 19 AL 74/08 - vgl. auch Gagel, SGB III § 28a Anmerkung 16).
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