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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 5 P 75/16   

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https://dejure.org/2017,42763
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 5 P 75/16 (https://dejure.org/2017,42763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.10.2017 - L 5 P 75/16 (https://dejure.org/2017,42763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - L 5 P 75/16 (https://dejure.org/2017,42763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für ein Sitzschalen-Untergestell und ein Sitzsystem durch die private Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegeversicherung; Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung; Erleichterung der Pflege durch ein Hilfsmittel; Reines Pflegehilfsmittel; Krankenversicherungsrechtliche Rehabilitation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegeversicherung; Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung; Erleichterung der Pflege durch ein Hilfsmittel; Reines Pflegehilfsmittel; Krankenversicherungsrechtliche Rehabilitation

  • rechtsportal.de

    Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 P 17/17

    Private Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - Anspruch auf Erstattung der

    Der Senat vermag dem Sozialgericht ebenso wenig zu folgen wie dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, denn nach den hier anzuwendenden MB/PPV 2015 (ebenso bereits die zuvor geltenden MB/PPV 2010) enthält das Hilfsmittelverzeichnis keine enumerative Aufzählung (so auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Oktober 2017, L 5 P 75/16 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2015, L 5 P 15/15).

    Soweit zunächst das Bundessozialgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass eine entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht mehr erforderlich ist, sofern der Betroffene so stark in seiner Lebensführung und Selbstbestimmung eingeschränkt ist, dass er gleichsam zum "Objekt der Pflege" geworden und eine Rehabilitation mangels Erfolgsaussichten nicht mehr möglich bzw. der Ist-Zustand der Behinderung nicht mehr behebbar ist (BSG, Urteil vom 22. Juli 2004, B 3 KR 5/03 R; ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2015, L 5 P 15/15 und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Oktober 2017, L 5 P 75/16), spricht viel dafür, die von dem Bundesozialgericht hierfür zugrunde gelegten Maßstäbe auch in Bezug auf den Kläger als erfüllt anzusehen.

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