Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 23.03.2012 - S 6 R 315/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
- BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
Es ist auch einhellig anerkannt, dass zwischen den von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV erfassten drei Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ein vertikaler, also die Einkommensart übergreifender Verlustausgleich im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu beachten ist (vergl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - Rd. 18 nach juris).Das BSG betont allerdings, dass dies nur innerhalb der drei Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG gelte, denn nur diese seien in § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV unter den sozialrechtlichen Begriffen des "Arbeitseinkommens" bzw. des "Gewinns aus einer selbständigen Tätigkeit" zusammengefasst (BSG, Urt.v. 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R -, Rd. 18 nach juris).
- BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84
Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
Dass unter Zusammenrechnung in diesem Sinne lediglich die positive Summierung und nicht auch die - bis zur Grenze des "Nulleinkommens" - negative Saldierung zu verstehen sei, sei nicht erkennbar ( BSG, Urt.v. 17.07.1985 - 1 RA 41/84- Rd. 18 nach juris). - BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85
Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
Dass sich der Unterhaltsschuldner durch die Aufnahme einer (zunächst) verlustreichen selbständigen Tätigkeit in seiner Leistungsfähigkeit beschränkt, hält der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 21.01.1987 - IVb ZR 94/85 -) nur dann für schädlich, wenn dieser seinen Einkommensverlust leichtfertig verursacht. - BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
Bei Anwendung des § 240 SGB V zur Bestimmung der Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das BSG den Verlustausgleich von selbständiger Tätigkeit gegenüber Versorgungsbezügen und Einkünften aus Kapitalvermögen ausdrücklich verneint (BSG, Urt. v. 23.02.1995 - 12 RK 66/93 -). - BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R
Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 3 R 423/12
Denn die Schaffung des Abs. 2a stellte lediglich eine Reaktion auf die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG dar, der Einkünfte von nicht aktiv mitarbeitenden Kommanditisten von der Einkommensanrechnung nach altem Recht ausschließen wollte (siehe die historische Darstellung in BSG, Urteil v. 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R -, Rd. 18 f nach juris).