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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - L 13 SB 31/17 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - L 13 SB 31/17 (https://dejure.org/2019,2956)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Übernahme der Kosten im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren eingeholter Gutachten durch die Landeskasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 109
Übernahme der Kosten im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren eingeholter Gutachten durch die Landeskasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund - S 7 SB 839/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - L 13 SB 31/17
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - L 30 P 17/23
Beschwerdefähig - voll überprüfbare Entscheidung - Beschwerdeerhebung - …
Jedenfalls vor diesem Hintergrund überzeugt der Verweis des SG im angefochtenen Beschluss auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 6. Februar 2019 - L 13 SB 31/17 - nicht, wonach, wenn die durch das Gutachten erbrachten Befunde Erkenntnisse betreffen, die sich im Wesentlichen erst im laufenden Verfahren ergeben haben, es unbillig sei, die Kosten der Landeskasse aufzuerlegen, wenn der Kläger die Berücksichtigung dieser Befunde über einen Verschlimmerungsantrag leichter und damit kostenfrei hätte bewirken können.