Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15251
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA (https://dejure.org/2015,15251)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA (https://dejure.org/2015,15251)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - L 11 KA 75/13 WA (https://dejure.org/2015,15251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen erheblicher Verfahrensfehler; Versäumung von Zeugenvernehmungen; Unzulässigkeit der Wiederaufnahmeklage wegen nicht schlüssiger Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes; Anforderungen an eine schlüssige Behauptung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen erheblicher Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - L 11 KA 95/06
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Rechtsstreits L 11 KA 95/06 Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen.

    Der Kläger beantragt schriftsätzlich sinngemäß, das Verfahren L 11 KA 95/06 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wiederaufzunehmen, das Urteil vom 05.12.2007 und das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.10.2006 abzuändern und die Beklagte unter Abänderung ihrer Bescheide vom 27.10.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.02.2006 zu verpflichten, die eingereichten Abrechnungsunterlagen zu bearbeiten und abzurechnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 KA 55/06 SG Düsseldorf und L 11 KA 95/06 LSG Nordrhein-Westfalen Bezug genommen.

    Das Vorbringen des Klägers, der Rechtsstreit L 11 KA 95/06 leide an erheblichen Verfahrensfehlern, insbesondere seien Zeugenvernehmungen unterlassen worden, erfüllt die an eine schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes zu stellenden Anforderungen nicht:.

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 14/08 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 16.07.2008 - B 6 KA 14/08 B -).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13
    Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 589 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil es an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes fehlt (BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RV 2/96 - Bayerisches LSG, Urteil vom 27.02.2014 - L 7 AS 825/13 WA - Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage, 2014, § 179 Rdn. 9; Arndt in Breitkreuz / Fichte, SGG, 2. Auflage, 2014, § 179 Rdn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, 2014, § 153 Rdn. 4).
  • LSG Bayern, 27.02.2014 - L 7 AS 825/13

    Das sozialgerichtliche Urteil mit der Unterschrift der Berufsrichter nach § 134

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13
    Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 589 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil es an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes fehlt (BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RV 2/96 - Bayerisches LSG, Urteil vom 27.02.2014 - L 7 AS 825/13 WA - Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 11. Auflage, 2014, § 179 Rdn. 9; Arndt in Breitkreuz / Fichte, SGG, 2. Auflage, 2014, § 179 Rdn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, 2014, § 153 Rdn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - L 14 R 161/16

    Anspruch auf Zurückverweisung einer Sache an das Sozialgericht; Wesentlicher

    Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.02.1993 sei wegen der Erstellung eines rechtsungültigen psychosomatischen Gutachtens fehlerhaft, erfüllt die an eine schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes zu stellenden Anforderungen ebenso wenig wie die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 26.06.2015, in dem dieser lediglich pauschal auf die Vorschriften über die Restitutionsklage- und Nichtigkeitsklage Bezug nimmt (vergleiche zur Verwerfung der Wiederaufnahmeklage als unzulässig infolge unsubstantiierten Vortrages Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

    Das Gleiche gilt nach § 180 Abs. 2 SGG im Verhältnis zwischen Versicherungsträgern und einem Land, wenn streitig ist, ob eine Leistung aus der Sozialversicherung oder nach dem Sozialentschädigungsrecht zu gewähren ist (siehe zum Ganzen ebenfalls Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

  • BSG, 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B
    Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.02.1993 sei wegen der Erstellung eines rechtsungültigen psychosomatischen Gutachtens fehlerhaft, erfüllt die an eine schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes zu stellenden Anforderungen ebensowenig wie die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 26.06.2015, in dem dieser lediglich pauschal auf die Vorschriften über die Restitutionsklage- und Nichtigkeitsklage Bezug nimmt (vergleiche zur Verwerfung der Wiederaufnahmeklage als unzulässig infolge unsubstanziierten Vortrages Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

    Das Gleiche gilt nach § 180 Abs. 2 SGG im Verhältnis zwischen Versicherungsträgern und einem Land, wenn streitig ist, ob eine Leistung aus der Sozialversicherung oder nach dem Sozialentschädigungsrecht zu gewähren ist (siehe zum Ganzen ebenfalls Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

  • SG Detmold, 18.01.2016 - S 16 R 732/15
    Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.02.1993 sei wegen der Erstellung eines rechtsungültigen psychosomatischen Gutachtens fehlerhaft, erfüllt die an eine schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes zu stellenden Anforderungen ebensowenig wie die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 26.06.2015, in dem dieser lediglich pauschal auf die Vorschriften über die Restitutionsklage- und Nichtigkeitsklage Bezug nimmt (vergleiche zur Verwerfung der Wiederaufnahmeklage als unzulässig infolge unsubstanziierten Vortrages Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

    Das Gleiche gilt nach § 180 Abs. 2 SGG im Verhältnis zwischen Versicherungsträgern und einem Land, wenn streitig ist, ob eine Leistung aus der Sozialversicherung oder nach dem Sozialentschädigungsrecht zu gewähren ist (siehe zum Ganzen ebenfalls Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2021 - L 13 SB 5/21

    Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zulässigkeitsvoraussetzung einer Wiederaufnahmeklage ist die schlüssige Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B, juris Rn. 9; Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, juris Rn. 10; LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA, juris Rn. 12; Schmidt, a.a.O., Rn. 7, 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2016 - L 13 VG 47/16

    Wiederaufnahme eines Berufungsverfahrens; Schlüssige Darlegung eines

    Zulässigkeitsvoraussetzung einer Wiederaufnahmeklage ist die schlüssige Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B, Rn 9; Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, Rn 10; LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA, juris Rn 12; Leitherer, a.a.O., Rn 7).
  • LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 136/19
    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund schlüssig behauptet wird (BSG, Beschlüsse vom 23. April 2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 und vom 10. Juli 2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Mai 2015 - L 11 KA 75/13 WA - Leitherer in: Meyer-Ladewig u. a., s. o., § 179 Rn. 9).
  • LSG Hessen, 16.01.2018 - L 9 U 181/17
    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund schlüssig behauptet wird (BSG vom 23. April 2014 - B 14 AS 368/13 B und vom 10. Juli 2012 - B 13 R 53/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2015 - L 11 KA 75/13 WA; Leitherer in: Meyer-Ladewig u. a., a. a. O., § 179 Rn. 9).
  • LSG Thüringen, 28.04.2022 - L 1 U 909/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage gem § 179

    Zulässigkeitsvoraussetzung einer Wiederaufnahmeklage ist die schlüssige Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B, juris Rn. 9; Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, juris Rn. 10; LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA, juris Rn. 12; Schmidt, a.a.O., Rn. 7, 9).
  • LSG Thüringen, 19.02.2003 - L 1 U 50/99
    Zulässigkeitsvoraussetzung einer Wiederaufnahmeklage ist die schlüssige Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B, juris Rn. 9; Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B, juris Rn. 10; LSG NRW, Beschluss vom 06.05.2015 - L 11 KA 75/13 WA, juris Rn. 12; Schmidt, a.a.O., Rn. 7, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht