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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02   

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https://dejure.org/2003,10240
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02 (https://dejure.org/2003,10240)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2003 - L 17 U 245/02 (https://dejure.org/2003,10240)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2003 - L 17 U 245/02 (https://dejure.org/2003,10240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nach dem verstorbenen Ehemann; Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge einer Berufskrankheit um mindestens 50 vom Hundert; Fehlender ursächlicher Zusammenhang zwischen Berufskrankheit und Tod des Versicherten; Konkludente ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 655
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - L 17 U 231/97

    Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente sowie Pflegegeldleistungen aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
    Zutreffend hat die Beklagte diesbezüglich auf das noch zu § 589 RVO ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 13.12.2000 - L 17 U 231/97 - (= HV-Info 13/2001, 1200) hingewiesen, in dem - gestützt auf Kommentar-Literatur - ausgeführt wurde, bei Einholung der Zustimmung zur Obduktion müsse der UV-Träger die Hinterbliebenen nicht auf mögliche negative Folgen (Versagen der Witwenrente) aufmerksam machen.
  • Drs-Bund, 02.07.2003 - BT-Drs 15/1337
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
    Entsprechendes gilt bezüglich des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 15/1337) aus Juli 2003 der Auffassung des BfD gefolgt ist, der Beklagten - offenbar ebenfalls ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts - massive Formverstöße vorgeworfen und deren Absicht, die Angelegenheit höchstgerichtlich abklären lassen zu wollen, als für die Klägerin unzumutbar(!) kritisiert hat.
  • BSG, 14.03.1968 - 5 RKn 92/66

    Tod infolge Silikose - Kausalzusammenhang - Offenkundiger Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
    Andernfalls hätte es nicht der Regelung bedurft, dass in diesen Fällen Leichenausgrabungen zu Beweiszwecken (so noch § 589 Abs. 2 RVO) bzw. - nach neuem Recht - Obduktionen (wovon als weitergehende Maßnahme auch Leichenausgrabungen erfasst werden; vgl. Mehrtens a.a.O., Rdnr. 8 zu § 63 SGB VII) nicht gefordert werden dürfen (vgl. dazu BSGE 28, 38, 40 = SozR Nr. 4 zu § 589 RVO; BSG SozR 2200 § 589 Nr. 7; Mehrtens a.a.O., Rdnr. 7 zu § 63 SGB VII).
  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 2/83

    Auslegung des Offenkundigkeitsbegriffs - Offenkundigkeitsbegriff - Witwenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
    Andernfalls hätte es nicht der Regelung bedurft, dass in diesen Fällen Leichenausgrabungen zu Beweiszwecken (so noch § 589 Abs. 2 RVO) bzw. - nach neuem Recht - Obduktionen (wovon als weitergehende Maßnahme auch Leichenausgrabungen erfasst werden; vgl. Mehrtens a.a.O., Rdnr. 8 zu § 63 SGB VII) nicht gefordert werden dürfen (vgl. dazu BSGE 28, 38, 40 = SozR Nr. 4 zu § 589 RVO; BSG SozR 2200 § 589 Nr. 7; Mehrtens a.a.O., Rdnr. 7 zu § 63 SGB VII).
  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKnU 2/80

    Quarzstaublungenerkrankung - Ursächlichkeit einer Krankheit für den Tod - Tod

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
    Dafür sind folgende Erwägungen maßgebend: Die Rechtsvermutung nach der o.g. Vorschrift enthält grundsätzlich eine Entscheidung zugunsten der Hinterbliebenen des Versicherten; sie beseitigt mit rechtlichen Mitteln die Ungewissheit über den ursächlichen Zusammenhang des Todes (vgl. zur Vorläufer-Vorschrift des § 589 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO - z.B. Bundessozialgericht - BSG - SozR 2200 § 589 Nr. 5) und erstreckt sich auf die Annahme, dass der Tod infolge der BK eingetreten ist sowie auf die Richtigkeit der bindend festgestellten Höhe der MdE (vgl. auch Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], Rdnr. 5 zu § 63 SGB VII).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1637/05

    Verwertung von Ergebnissen einer nicht vom Unfallversicherungsträger veranlassten

    b) das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2003 - L 17 U 245/02 -.

    a) Auf die Berufung der Beklagten änderte das Landessozialgericht das Urteil des Sozialgerichts und wies die Klage ab (NZS 2004, S. 655 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 9 U 383/03

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aufgrund des Todes des Ehegatten infolge

    Haben Hinterbliebene einer Obduktion freiwillig zugestimmt, so ist grundsätzlich auch deren Ergebnis verwertbar (vgl. LSG NRW, Urteil vom 6.08.2003, Az.: L 17 U 245/02 in NZS 2004, 655).

    Die Rechtsvermutung nach § 63 Abs. 2 Satz 1 SGB VII beseitigt zugunsten der Hinterbliebenen grundsätzlich mit rechtlichen Mitteln die Ungewissheit über den ursächlichen Zusammenhang des Todes und erstreckt sich auf die Annahme, dass dieser infolge der BK eingetreten ist sowie auf die Richtigkeit der bindend festgestellten Höhe der MdE (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06. August 2003, Az:: L 17 U 245/02, in: NZS 2004, 655, 656 m.w.N.).

    Haben Hinterbliebene allerdings einer Obduktion freiwillig zugestimmt, so ist grundsätzlich auch deren Ergebnis, das in entsprechenden ärztlichen Berichten dokumentiert wird, verwertbar (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06. August 2003, Az.: L 17 U 245/02, a.a.O.).

    Dem stehen auch die Vorschriften der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) nicht entgegen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06. August 2003, Az.: L 17 U 245/02, a.a.O.; BSG, Urteil vom 15. Februar 2005, Az.: B 2 U 3/04 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 100/06
    Anlass dazu bestehe deshalb, weil beim BSG offenbar ein vergleichbarer Fall anhängig sei, der auf einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2003 - L 17 U 245/02 - beruhe.
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