Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Ausschreibung zur Vergabe eines Auftrags zur Sicherung der Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen gem. § 137a Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Voraussetzungen zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "fachlichen Unabhängigkeit"
- oeffentliche-auftraege.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur fachlichen Unabhängigkeit i.S.v. § 137a Abs. 1 S. 1 SGB V
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 15.05.2009 - VK 2-21/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VK Bund, 15.05.2009 - VK 2-21/09
Leistungskatalog gesetzl. Krankenvers. in Form von Richtlinien
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 15.05.2009 (Az.: VK 2-21/09) wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin beantragt, 1.die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15. Mai 2009 (VK 2-21/09) aufzuheben, 2.dem Beschwerdegegner zu untersagen, den Zuschlag im Verhandlungsverfahren bezüglich des Projektes "Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen" in T (Bekanntmachung: 2007/S171-210562) an die B-Institut xxx, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Prof. Dr. T, N-weg 00, H, (nachfolgend B-Institut GmbH) zu erteilen, 3.den Beschwerdegegner zu verpflichten, den Zuschlag auf das letztverbindliche Angebot der Beschwerdeführerin vom 15. Dezember 2008 zu erteilen, hilfsweise, den Beschwerdegegner zu verpflichten, die beiden im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufzufordern, äußerst hilfsweise, den Beschwerdegegner zu verpflichten, das Vergabeverfahren aufzuheben, 4.dem Beschwerdegegner die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beschwerdeführerin aufzuerlegen, 5.festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beschwerdeführerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09
Ein Interesse der AS am Auftrag ist hier ohne weiteres zu bejahen; dies ergibt sich regelmäßig schon aus dem Umstand der Angebotsabgabe (vergl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 26.09.2006, Az X ZB 14/06).Wegen des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist im Rahmen der Antragsbefugnis nur die schlüssige Behauptung erforderlich und regelmäßig ausreichend, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Laufe des Vergabeverfahrens missachtet worden sein sollen und, was bei dem Bieter zu einem möglichen Schaden geführt hat (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 aaO mit weiteren Nachweisen (mwN)).
- OLG Dresden, 23.04.2009 - WVerg 11/08
Kenntnis eines Bieters von einem Vergabeverstoß; Begriff des ungewöhnlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09
Eine Obliegenheit, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht indes nicht (vergl. OLG Dresden, Beschluss 23.04.2009, Az WVerg 11/08, WVerg 0011/08 mwN). - BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - L 21 KR 52/09
Es entspricht gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 162 Abs. 3 VwGO schon deshalb der Billigkeit, der AS auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese erfolgreich Anträge gestellt hat (vgl. BSG Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R -, NZS 2007, 391).