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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,24054
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18 B ER (https://dejure.org/2018,24054)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2018 - L 20 AL 74/18 B ER (https://dejure.org/2018,24054)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2018 - L 20 AL 74/18 B ER (https://dejure.org/2018,24054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen; Einstweiliger Rechtsschutz; Förderfähiger Personenkreis; Begriff einer rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthaltserwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    (cc) Die (aktuelle) Prognose eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts in Deutschland folgt auch nicht etwa aus der Möglichkeit, dass der Aufenthalt des Antragstellers nach ggf. erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens nach Maßgabe der §§ 60a und 18a AufenthG geduldet wird (diese Konstellation lediglich erwähnend BVerfG, Beschluss vom 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17 Rn. 22).

    (d) Existenzsichernde Leistungen sind in der vorliegenden Fallgestaltung, in der es nur um ausbildungsbegleitende Hilfen geht, von vornherein nicht betroffen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17 Rn. 22); das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist deshalb die Auslegung der Gesetzesnorm im Fall des Antragstellers von vornherein ohne Belang.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - L 9 AL 227/17

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Ein Beschluss des 9. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vom 19.04.2018 - L 9 AL 227/17) zur gleichen Problematik weise einige Unzulänglichkeiten auf; dort werde insbesondere eine veraltete Rechtslage zu Grunde gelegt (zu diesbezüglichen weiteren Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Antragstellers vom 05.06.2018 Bezug genommen).

    Diese ausdrückliche Bezugnahme auf die herkunftslandbezogene Anerkennungsquote oder auf die Erfolgsprognose des Asylantrages in den gesetzgeberischen Erwägungen zu § 44 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AufenthG erlaubt nach Ansicht des Senats den Schluss, dass der Gesetzgeber für die Aufenthaltsprognose in erster Linie auf die statistische Erfolgsaussicht des Asylantrages (sog. Gesamtschutzquote) abstellen wollte (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19.04.2018 - L 9 AL 227/17 Rn. 9; VGH Bayern, Beschluss vom 21.02.2017 - 19 CE 16.2004 Rn. 20; zum Ganzen Bienert in info also 2018, 104 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2017 - L 14 AL 52/17

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Sie hat auf die Gründe des Widerspruchsbescheides Bezug genommen und im Weiteren auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.05.2017 - L 14 AL 52/17 B ER verwiesen, der eine vergleichbare Fallgestaltung zugrunde liege.

    Das Abstellen auf die Gesamtschutzquote für eine gute Bleibeperspektive werde durch zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt (Beschlüsse vom 03.05.2017 - L 14 AL 52/17 B und vom 12.06.2017 - L 18 AL 78/17 B ER).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Dabei unterliegt er aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engeren Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschlüsse vom 06.07.2004 - 1 BvL 4/97 Rn. 45 und vom vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95 Rn. 39).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Dabei unterliegt er aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engeren Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschlüsse vom 06.07.2004 - 1 BvL 4/97 Rn. 45 und vom vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95 Rn. 39).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Dabei darf er staatliche Leistungen zwar nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten verteilen; sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm aber in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 Rn. 88).
  • SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    (ddd) Die vom Antragsteller gesehene Perspektive für den Fall eines erfolglosen Ausgangs seines Asylverfahrens kann nach allem nicht zu einer belastbaren Prognose eines dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts i.S.v. § 132 Abs. 1 S. 1 SGB III führen (vgl. auch Bienert a.a.O.; SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 Rn. 53 ff.) und die von der Antragsgegnerin getroffene Prognose nicht entkräften.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft (i.S.v. überwiegend wahrscheinlich; vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • Drs-Bund, 16.08.2017 - BT-Drs 18/13329
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
    Bei dieser lediglich abstrakten Prognoseentscheidung sei maßgeblich, dass die Gesamtschutzquote über 50 % liege und ihr eine hinreichende Aussagekraft zukomme, was eine relevante Anzahl von Antragsstellern voraussetze (BT-Drs. 18/13329 S. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2017 - L 18 AL 78/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2018 - L 20 AY 4/18

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2018 - L 11 AL 140/18

    Vorläufige Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Eine positive Bleibeperspektive ist demnach zu bejahen, wenn die Gesamtschutzquote für Angehörige des jeweiligen Herkunftsstaats mehr als 50 % beträgt (vgl. etwa: Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2017 - L 14 AL 52/17 B ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. August 2018 - L 2 AL 29/18 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 19. April 2018 - L 9 AL 227/17 - und 6. August 2018 - L 20 AL 74/18 B ER - SG Dortmund, Beschluss vom 13. Juli 2018 - S 22 AL 927/16 - ebenso für die Beurteilung der Bleibeperspektive nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 19 CE 16.2204 -).

    Das Abstellen auf die vom BAMF ermittelte Gesamtschutzquote stellt sowohl für den Antragsgegner als auch für den Senat ein objektiviertes Kriterium zur Verfügung, anhand dessen eine - zumindest vorläufige und damit für den einstweiligen Rechtsschutz tragfähige - Beurteilung der Aufenthaltsperspektive möglich ist (so auch bereits: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, a.a.O., Rn 40).

    Ebenso wenig hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass in seinem Fall - unabhängig von der Gesamtschutzquote - individuelle, d.h. in seiner Person liegende Umstände eine positive Bleibeperspektive i.S.d. § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III begründen könnten (vgl. zu dieser einzelfallbezogen und somit nicht schematischen bzw. statistischen Auslegung des § 132 Abs. 1 Satz 1 SGB III: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 19. April 2018 und 6. August 2018, a.a.O.; Schmidt-De Caluwe in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, a.a.O., Rn 10; ähnlich wohl auch: Thym, Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Deutschen Bundestag - Ausschuss für Arbeit und Soziales - am 17. Juni 2016, Ausschussdrucksache 18(11)681, S. 119f; anderer Ansicht [allein auf statistische Werte abstellend]: Buser in: Eicher/Schlegel, a.a.O., Rn 30).

    Schließlich ist auch diese Duldung zeitlich eng begrenzt (ebenso: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - L 2 AL 7/18 B ER - und 27. August 2018 - L 2 AL 29/18 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 11 AL 165/18
    Eine positive Bleibeperspektive ist demnach zu bejahen, wenn die Gesamtschutzquote für Angehörige des jeweiligen Herkunftsstaats mehr als 50 % beträgt (vgl. etwa: Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2017 - L 14 AL 52/17 B ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. August 2018 - L 2 AL 29/18 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 19. April 2018 - L 9 AL 227/17 - und 6. August 2018 - L 20 AL 74/18 B ER - SG Dortmund, Beschluss vom 13. Juli 2018 - S 22 AL 927/16 - ebenso für die Beurteilung der Bleibeperspektive nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 19 CE 16.2204 -).

    Dagegen stellt die vom BAMF ermittelte Gesamtschutzquote sowohl für die Antragsgegnerin als auch für den Senat ein objektiviertes Kriterium dar, anhand dessen eine zumindest vorläufige und damit für den einstweiligen Rechtsschutz tragfähige Beurteilung der Aufenthaltsperspektive möglich ist (so auch bereits: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, a.a.O., Rn 40; Beschluss des erkennenden Senas vom 16. November 2018 - L 11 AL 140/18 B ER -).

    Ebenso wenig hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass in seinem Fall individuelle, d.h. in seiner Person liegende Umstände eine positive Bleibeperspektive i.S.d. § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III begründen könnten (vgl. zu dieser einzelfallbezogen und somit nicht schematischen bzw. statistischen Auslegung des § 132 Abs. 1 Satz 1 SGB III: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 19. April 2018 und 6. August 2018, a.a.O.; Schmidt-De Caluwe in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, a.a.O., Rn 10; ähnlich wohl auch: Thym, Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Deutschen Bundestag - Ausschuss für Arbeit und Soziales - am 17. Juni 2016, Ausschussdrucksache 18(11)681, S. 119f; anderer Ansicht [allein auf statistische Werte abstellend]: Buser in: Eicher/Schlegel, a.a.O., Rn 30).

    Schließlich ist auch diese Duldung zeitlich eng begrenzt (ebenso: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - L 2 AL 7/18 B ER - und 27. August 2018 - L 2 AL 29/18 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2018, a.a.O.; Beschluss des erkennenden Senas vom 16. November 2018 - L 11 AL 140/18 B ER -).

  • LSG Bayern, 08.04.2019 - L 10 AL 23/19

    Wegen einstweiliger Anordnung, Asylverfahren

    Dies stellt aber keinen unsachlichen, willkürlichen Differenzierungsgrund dar (vgl dazu im Einzelnen auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2018 - L 20 AL 74/18 B ER - juris; so auch Herbst in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Auflage 2019, § 59 Rn 130).
  • SG Hildesheim, 09.11.2018 - S 3 AL 72/18

    Vorläufige Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Die Kammer hat den Antragsteller mit seiner Verfügung vom 26. Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass die Gesamtschutzquote für Guinea unter 20 Prozent liege und ihn u. a. aufgefordert, sich mit den Gründen des Beschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2018 - L 20 AL 74/18 B ER - auseinanderzusetzen.

    Der Antragsteller hat sich auch - trotz ausdrücklicher Aufforderung der Kammer - in keiner Weise mit dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2018 - L 20 AL 74/18 B ER - (juris Rn. 41) befasst, der sich mit der Rechtslage für guineische Staatsangehörige ausführlich auseinandersetzt.

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