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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17 (https://dejure.org/2018,39870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2018 - L 5 KR 272/17 (https://dejure.org/2018,39870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2018 - L 5 KR 272/17 (https://dejure.org/2018,39870)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Mit der von der Beigeladenen getroffenen Bestimmung über den (Wieder-)Beginn des Leistungsanspruchs stehe gleichzeitig fest, ob Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eintrete oder nicht (BSG, Urteil vom 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R) sei für den "Empfang" der in § 5 Abs. 8a S. 2 SGB V genannten Leistungen die "Inhaberschaft eines Anspruchs" maßgebend.

    Dies ist der Fall, wenn Leistungen - in dem maßgeblichen Zeitraum - beansprucht werden können, wobei es keine Rolle spielt, ob diese auch tatsächlich erbracht bzw. bezogen wurden (BSG, Urteil vom 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R Rn. 18 ff.).

    Eine "Steuerung" der Versicherungspflicht durch den Leistungsträger nach des SGB XII bzw. des AsylbLG wollte der Gesetzgeber gerade vermeiden (BSG, Urteil vom 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R Rn. 24 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 KR 5133/14

    Krankenversicherung - Empfänger laufender Leistungen der Grundsicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Denn nur eine rechtmäßige Leistungsunterbrechung könne über § 5 Abs. 8a S. 2 und 3 SGB V zu einer Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V führen (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 26.01.2010 - L 11 KR 2274/09 und vom 10.05.2016 - L 11 KR 5133/14).

    Insbesondere trägt sie vor, anders als in dem vom Landessozialgerichts Baden-Württemberg entschiedenen Fall (L 11 KR 5133/14) gehe es hier um eine in die Zukunft gerichtete Leistungsunterbrechung.

    Dies ergibt sich zunächst aus der im Wesentlichen auf die Gesetzessystematik sowie die Gesetzesbegründung gestützte Argumentation des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung bzw. des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dem Urteil vom 10.05.2016 - L 11 KR 5133/14 (Rn. 36-47), wonach bei der Anwendung von § 5 Abs. 8a S. 2 und 3 SGB V letztlich allein auf die materiell-rechtliche Rechtslage abzustellen ist.

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Diese Auslegung stehe auch nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R, wonach die Träger der GKV die Tatbestandswirkung von Bescheiden, die Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II bewilligen, ohne eigenes Prüfungsrecht hinzunehmen haben.

    Auch in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R (Rn. 15) ist, worauf das Sozialgericht zu Recht hingewiesen hat, ausgeführt, dass die Tatbestandswirkung spezialgesetzlichen Beschränkungen unterworfen sein kann, wobei es ausreicht, wenn sich Indizien dafür aus der Gesetzesbegründung ergeben.

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    So ist etwa nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Erstattungsansprüchen im Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB X anerkannt, dass die Tatbestandswirkung dann unbeachtlich ist, wenn sich ein Verwaltungsakt als offensichtlich fehlerhaft erweist und sich dies zum Nachteil des anderen Leistungsträgers auswirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R Rn. 14; BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R Rn. 30; BSG, Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92; BSG, Urteil vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    So ist etwa nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Erstattungsansprüchen im Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB X anerkannt, dass die Tatbestandswirkung dann unbeachtlich ist, wenn sich ein Verwaltungsakt als offensichtlich fehlerhaft erweist und sich dies zum Nachteil des anderen Leistungsträgers auswirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R Rn. 14; BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R Rn. 30; BSG, Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92; BSG, Urteil vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5332/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Diese Leistungsablehnung ist - für den Monat Juni 2014 - auch in Bestandskraft (§ 77 SGG) erwachsen (a.A. in einem ähnlichen Fall wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5332/13 Rn. 42).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    So ist etwa nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Erstattungsansprüchen im Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB X anerkannt, dass die Tatbestandswirkung dann unbeachtlich ist, wenn sich ein Verwaltungsakt als offensichtlich fehlerhaft erweist und sich dies zum Nachteil des anderen Leistungsträgers auswirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R Rn. 14; BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R Rn. 30; BSG, Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92; BSG, Urteil vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    So ist etwa nach Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Erstattungsansprüchen im Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB X anerkannt, dass die Tatbestandswirkung dann unbeachtlich ist, wenn sich ein Verwaltungsakt als offensichtlich fehlerhaft erweist und sich dies zum Nachteil des anderen Leistungsträgers auswirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R Rn. 14; BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R Rn. 30; BSG, Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92; BSG, Urteil vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Dies gilt aber nur dann, wenn über den Neuantrag eine Entscheidung ergeht, und für den Zeitraum, der von der auf den Neuantrag gefällten Entscheidung betroffen ist (vgl. zum Ganzen ausführlich BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R Rn. 8).
  • BSG, 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B

    Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17
    Dass sich das in den Bestattungsvorsorge- bzw. Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen des Klägers mit der Fa. H: O. Bestattungen GmbH "gebundene" Vermögen (i.H.v. 3.200 EUR) nicht anspruchsschädlich auswirkt, ist zwischen den Beteiligten unstreitig und auf der Basis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B sowie Urteil vom 18.08.2008 - B 8/9b SO 9/06 R Rn. 20 ff.) nicht zu beanstanden, weil Anhaltspunkte für einen "direkten Vorsatz" des Klägers zur Erlangung von Sozialhilfeleistungen weder ersichtlich noch geltend gemacht sind.
  • SG Oldenburg, 08.09.2011 - S 61 KR 151/11

    Krankenversicherung - Grundsicherungsleistung - Eintritt der Versicherungspflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 KR 2274/09

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Empfänger von laufenden

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18

    Erstattung von vorläufig erbrachten Leistungen zur Krankenbehandlung;

    Für den Empfang laufender Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V kommt es nicht darauf an, ob und wann diese tatsächlich erbracht oder bezogen worden sind, sondern dass sie beansprucht werden können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 3. April 2017 - L 4 KR 389/14; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18. Mai 2011 - L 12 SO 60/09; mit Einschränkungen LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 6. September 2018 - L 5 KR 272/17).
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