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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04   

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https://dejure.org/2005,18527
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04 (https://dejure.org/2005,18527)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.10.2005 - L 16 KR 232/04 (https://dejure.org/2005,18527)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - L 16 KR 232/04 (https://dejure.org/2005,18527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses bei einer Feststellungsklage; Abrechnung von enteraler Ernährung nach dem für Arzneimittel geltenden Abrechnungsverfahren; Anknüpfen des krankenversicherungsrechtlichen Arzneimittelbegriffs an das Arzneimittelgesetz; Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04
    Auf Grund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts -BSG- (Urt. vom 09.12.1997, Az.: 1 RK 23/95, Sozialrecht -SozR- 3-2500 § 27 Nr. 9) seien jedoch Unsicherheiten aufgekommen, ob die Vorgehensweise rechtmäßig sei.

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs 14/157 S. 33) zu dem zum 01.01.1999 neu eingefügten Satz 2 von § 31 Abs. 1 SGB V. Der Gesetzgeber wollte durch die Ergänzung der Vorschrift Unsicherheiten klären, die nach dem Urteil des BSG vom 09.12.1997 (a. a. O.) entstanden waren.

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Klage ein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 S. 1 SGG betrifft, nämlich die Anwendung bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Lebenssachverhalt und eine daraus resultierende Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin und der Beklagten (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG, Urt. vom 25.08.1999, Az.: B 6 KA 34/98 R, jurisweb, Kenn-Nr.: KSRE077361518, RdNr. 11 m. w. N. = SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S. 245), und zwar, ob die Klägerin seit dem 01.02.2003 verpflichtet ist, der Beklagten gegenüber Produkte der enteralen Ernährung nach § 300 SGB V abzurechnen.
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04
    Rechtsstaatlichen Anforderungen ist Genüge getan, wenn die Begriffe durch weitere Auslegung konkretisiert werden können (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, BVerfGE 82, 209, 224 ff; 110, 370, 396 f).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - L 16 KR 232/04
    Rechtsstaatlichen Anforderungen ist Genüge getan, wenn die Begriffe durch weitere Auslegung konkretisiert werden können (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, BVerfGE 82, 209, 224 ff; 110, 370, 396 f).
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