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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 18/06 (https://dejure.org/2007,20062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2007 - L 9 SO 18/06 (https://dejure.org/2007,20062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - L 9 SO 18/06 (https://dejure.org/2007,20062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) auf der Grundlage eines Regelsatzes von 345,00 Euro statt 276,00 Euro im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderung; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 12/08
    Zu diesen zählen beispielsweise die Kosten der Energieversorgung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007, L 9 SO 18/06), des Bezugs einer Tages- oder Wochenzeitung, des Rundfunkempfangs und des Telefonanschlusses (Frommann, Sozialhilferecht - SGB XII, 3. Auflage 2008, S. 42).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 15 B 304/08

    Interessenabwägung bei Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch

    Die Rechtsfrage, wie sich die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in den Fällen bemisst, in denen zwei gemeinsam wohnende Personen keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) bilden würden, wenn sie beide die Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB II erfüllen würden, die anspruchstellende Person aber die Voraussetzungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII, die andere Person dagegen (nur) nach dem SGB II erfüllt, ist höchstrichterlich nicht geklärt und streitig (s. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007 - L 9 SO 18/06 einerseits, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Juli 2007 - L 8 SO 143/07 ER andererseits).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09
    Mit ihrer am 9. Februar 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Untätigkeit des Sozialgerichts Dresden in dem von ihr geführten Rechtsstreit S 9 SO 18/06 ER.
  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im

    Ein wichtiges Indiz ist, dass er die Miete und sämtliche Nebenkosten inklusive Strom selbst trägt (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 06. Dezember 2007 - L 9 SO 18/06 -).
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