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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17 (https://dejure.org/2018,49662)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17 (https://dejure.org/2018,49662)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - L 7 AS 2151/17 (https://dejure.org/2018,49662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsbescheides; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuches im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Die Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag (hierzu BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R) unterfällt der Regelung des § 39 SGB X, der sich nur auf Verwaltungsakte bezieht, nicht.

    Aufgrund des durch den Gesetzgeber angestrebten Gleichklangs zwischen Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsbescheid (BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R) scheidet eine unterschiedliche Bewertung der Wirksamkeitsdauer aus.

    Die Regelungen in Eingliederungsbescheiden müssen maßgeschneidert und wechselbezüglich sein (BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R).

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass es der Klägerin unzumutbar oder es für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht zielführend sein könnte, ihre Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren und diese vorzulegen sowie vier Bewerbungen monatlich zu unternehmen und nachzuweisen (zur grundsätzlichen Zumutbarkeit, monatlich sechs Bewerbungen zu verlangen, ohne dass eine zumutbare Anzahl von Bewerbungen generell und pauschal angenommen werden kann BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R).

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Es hindert den Senat daher nicht, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06; BSG Beschlüsse vom 19.10.2018 - B 8 SO 54/17 BH und vom 19.01.2018 - B 11 AL 13/09 C; für den Strafprozess vgl. § 26a StPO).

    Die pauschale Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers, ohne auf das individuelle Verhalten der einzelnen Richter einzugehen, ist nicht zulässig (BSG Beschluss vom 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C).

    Vielmehr müssten besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in den Fällen der Vorbefassung die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BSG Beschluss vom 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Nach Ablauf der Geltungsdauer (zu diesem Begriff BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R) enden die durch den Eingliederungsbescheid festgelegten Obliegenheiten.

    Die Klägerin hatte unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr und angesichts des Umstands, dass auf den Eingliederungsbescheid die 100 %-Sanktion vom 07.02.2017 gestützt wurde, ein Feststellungsinteresse (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Eingliederungsbescheiden BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R).

    Ermächtigungsgrundlage für den Eingliederungsbescheid ist § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II. Der Senat lässt offen, ob es sich hierbei um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Es hindert den Senat daher nicht, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06; BSG Beschlüsse vom 19.10.2018 - B 8 SO 54/17 BH und vom 19.01.2018 - B 11 AL 13/09 C; für den Strafprozess vgl. § 26a StPO).

    Durch die grundsätzliche Zuweisung der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch an einen anderen Spruchkörper bzw. den Spruchkörper in anderer Besetzung soll verhindert werden, dass ein Richter in eigener Sache über eigenes Verhalten entscheidet (BVerfG Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - L 10 AS 84/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Die Regelungen des Eingliederungsbescheides sind hinreichend bestimmt, konkret und an dem Ziel der Eingliederung in Arbeit ausgerichtet (zu diesen Voraussetzungen LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 03.02.2010 - L 10 AS 84/07; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Die Regelungen des Eingliederungsbescheides sind hinreichend bestimmt, konkret und an dem Ziel der Eingliederung in Arbeit ausgerichtet (zu diesen Voraussetzungen LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 03.02.2010 - L 10 AS 84/07; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Im Rahmen der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs ist das Gericht in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen, da das Gericht andernfalls tatsächlich im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung eintritt (BVerfG Beschluss vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01; BSG Beschlüsse vom 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B und vom 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Ermächtigungsgrundlage für den Eingliederungsbescheid ist § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II. Der Senat lässt offen, ob es sich hierbei um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (BSG Beschluss vom 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17
    Ermächtigungsgrundlage für den Eingliederungsbescheid ist § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II. Der Senat lässt offen, ob es sich hierbei um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden

  • BSG, 29.10.2018 - B 8 SO 54/17 BH

    Ansprüche nach dem SGB XII für die Zeit nach einer Haftentlassung

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 77/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage und

    Die Rechtmäßigkeit des die EinglVb ersetzenden Verwaltungsakts ist allenfalls Vorfrage für weiteres behördliches Handeln in Form der Leistungsminderung (so im Ergebnis auch BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 5, 13; BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - BSGE 119, 17 = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 30 zu einer Meldeaufforderung; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 6.12.2018 - L 7 AS 2151/17 - juris RdNr 40; aA zB LSG Berlin-Brandenburg vom 14.10.2020 - L 32 AS 2354/15 - juris RdNr 48 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2021 - L 9 SO 769/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Es hindert den Senat daher nicht, unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06; BSG Beschlüsse vom 19.10.2018 - B 8 SO 54/17 BH und vom 19.01.2018 - B 11 AL 13/09 C; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17).
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