Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3742
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16 (https://dejure.org/2018,3742)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.02.2018 - L 1 KR 910/16 (https://dejure.org/2018,3742)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - L 1 KR 910/16 (https://dejure.org/2018,3742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Der Erlass führt zum endgültigen und unwiderruflichen Untergang einer Beitragsforderung und berührt damit unmittelbar und zielgerichtet die Rechtsstellung des Beitragsschuldners (vgl. BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 56).

    Ist eine Unbilligkeit anzunehmen, wäre der Erlass zu gewähren, andernfalls abzulehnen (BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 58).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich somit auf die Frage, ob der Leistungsträger überhaupt von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, ob er sämtliche relevanten Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat und ob die von ihm erkennbar zugrunde gelegten Erwägungen zur Frage der Unbilligkeit seine Entscheidung tragen (Burkiczak, in: jurisPK-SGB II, § 44 Rn. 16; so auch BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 60 ff.).

    Für das Vorliegen von Gründen, die zur Unbilligkeit führen können, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. in der Regel den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 63).

    Während die Stundung (nur) eine erhebliche Härte voraussetzt und die Fälligkeit der Forderung hinausschiebt, verlangt der Erlass Unbilligkeit, was dem in § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO verwendeten Begriff der besonderen Härte entspricht (vgl. BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 59), und bewirkt das Erlöschen der Forderung.

    Es entspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der sich insoweit auch an den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu orientieren hat, dass der Erlass nur eine subsidiäre Entscheidungsmöglichkeit ist (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 62).

    Die im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids unstreitige fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers rechtfertigte für sich genommen den Erlass nicht (BSG, Urt. v. 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 -, juris Rn. 64).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 16 KR 301/15

    Krankenversicherung; Erlass bzw. Niederschlagung von Beitragsforderungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig, zumal der Kläger bereits wesentliche Teile seiner Argumentation als Prozessbevollmächtigter im Verfahren L 16 KR 301/15 vor dem 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vorgebracht hat und hiermit sowohl beim 16. Senat als auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim 12. Senat des BSG (Beschluss vom 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B -, veröffentlicht bei juris) erfolglos geblieben ist.

    Wer sich aufgrund freier Willensentscheidung unsolidarisch verhält und seinen Obliegenheiten, durch Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt, soweit möglich, selbst sicherzustellen, nicht nachkommt, dürfte kaum Solidarität in Gestalt des Erlasses rechtmäßiger Beiträge beanspruchen können (vgl. insoweit auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v 17.03.2016 - L 16 KR 301/15 -, juris Rn. 27).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Der Kläger habe keinen Anspruch auf Erlass oder Niederschlagung der Beitragsforderung nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV bzw. nach § 76 Abs. 2 Nr. 2 SGB IV. Die Entscheidung über den Erlass sei nach einer Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Verweis auf BVerwGE 39, 355) zu § 227 AO (AO) eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt würden.

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Begriff der Unbilligkeit in den Ermessensbereich hineinreicht und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (GemSOBG, Beschl. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, juris Rn. 26 ff).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 1) - dem im Sozialverwaltungsrecht üblichen Sprachgebrauch folgend - selbst als Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X aufzufassen ist (in diesem Sinne wohl BSG, Urt. v. 23.06.1994 - 12 RK 82/92 -, juris Rn. 36) oder ob aus § 31 Abs. 3 S. 1 SGB IV folgt, dass die Eigenschaft als Behörde nicht den Versicherungsträgern, sondern den vertretungsberechtigten Organen, d.h. bei der Beklagten zu 1) als Ersatzkasse im Sinne von § 168 SGB V (vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 der Satzung der Beklagten zu 1)) gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ihrem Vorstand, zuerkannt wird (so BSG, Urt. v. 06.05.2009 - B 6 KA 7/08 R -, juris Rn. 20 m.N.).

    Der Erlass entsprechender Bescheide gehört erkennbar zur Verwaltung der Krankenkasse gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und damit zum Zuständigkeitsbereich des Vorstandes, nicht hingegen zum Aufgabenbereich des Verwaltungsrates, dem nach §§ 31 Abs. 3a Satz 1, 33 Abs. 3 SGB IV einzigen weiteren Organ der Beklagten zu 1) (in diesem Sinne auch deutlich BSG, Urt. v. 23.06.1994 - 12 RK 82/92 -, juris Rn. 36; Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, § 76 SGB IV Rn. 6 a.E.).

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 36/90

    Zuzahlungspflicht zu einer Sucht-Behandlung nach § 1243 Abs. 2 RVO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Dementsprechend ist auch die Ablehnung einer Niederschlagung als actus contrarius nicht auf Außenwirkung gerichtet und erfüllt dementsprechend die Voraussetzungen von § 31 Satz 1 SGB X nicht (so BSG, Urt. v. 29.10.1991 - 13/5 RJ 36/90 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 34/16 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aushändigung von Lebensmittelgutscheinen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Die Bescheide des Jobcenters C enthalten insoweit einen selbstständigen ablehnenden Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urt. v. 12.10.2017 - B 4 AS 34/16 R -, juris Rn. 14), und es ist mangels für den Senat erkennbarer anderweitiger Anhaltspunkte unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes davon auszugehen, dass der Kläger die Bescheide des Jobcenters uneingeschränkt angefochten hat.
  • BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig, zumal der Kläger bereits wesentliche Teile seiner Argumentation als Prozessbevollmächtigter im Verfahren L 16 KR 301/15 vor dem 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vorgebracht hat und hiermit sowohl beim 16. Senat als auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim 12. Senat des BSG (Beschluss vom 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B -, veröffentlicht bei juris) erfolglos geblieben ist.
  • SG Berlin, 06.09.2011 - S 148 AS 39088/09

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Sanktionierung unterhalb 100 vom Hundert -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Sollten dem Kläger nachträglich für die Zeit vom 01.02.2016 bis zum 31.07.2016 ergänzende Sachleistungen gemäß § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II gewährt werden, z.B. in Form von Lebensmittelgutscheinen, würden auch hierdurch voraussichtlich Versicherungspflichtverhältnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a SGB XI entstehen (vgl. SG Berlin, Urt. v. 06.09.2011 -S 148 AS 39088/09 -, juris Rn. 40 m.w.N.), was wiederum zwingend die Aufhebung des Beitragsbescheids von Amts wegen nach sich ziehen müsste.
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Vorbeugender Rechtsschutz setzt jedoch ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis voraus und kommt nur dann in Betracht, wenn das Abwarten einer für die Zukunft möglicherweise zu gegenwärtigenden Beeinträchtigung für die Betroffenen mit unzumutbaren Rechtsschutzeinbußen verbunden wäre (siehe hierzu BSG, Urt. v. 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R -, juris Rn. 9).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16
    Selbst wenn man Versicherungspflichtverhältnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a SGB XI bei Gewährung ergänzender Sachleistungen gemäß § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II verneinen würde, was die Beklagte zu 1) allerdings in eigener Verantwortung unabhängig von der Sichtweise des Jobcenters C zu prüfen hätte, könnte im Hinblick auf die Bedeutung des Krankenversicherungsschutzes für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BSG, Urt. v. 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R -, juris Rn. 33) als ergänzende geldwerte Leistung im Sinne von § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II die Übernahme der vom Kläger nach Maßgabe von § 250 Abs. 2 oder Abs. 3 SGB V und § 59 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 SGB XI selbst zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung in Betracht kommen.
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 7/08 R

    Vertragsärztliches Zulassungsverfahren - Kostenfestsetzung durch den

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

  • LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16

    Ermächtigung und Erlass einer Beitragsforderung zur Kranken- und

    Bei einem Erlass von Beitragsforderungen geht es letztendlich auch um die Festsetzung der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. Der Erlass stellt die Kehrseite der Erhebung von Beiträgen dar und betrifft unmittelbar die Beitragshöhe (vgl. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - Az.: L 1 KR 910/16, Rn. 55, m.w.N., nach juris).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich somit auf die Frage, ob der Leistungsträger überhaupt von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, ob er sämtliche relevanten Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat und ob die von ihm erkennbar zu Grunde gelegten Erwägungen zur Frage der Notwendigkeit einer Entscheidung tragen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - Az.: L 1 KR 910/16 m.w.N., Rn. 63, nach juris).

  • VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

    Einer lediglich vorübergehend drohenden Existenzgefährdung kann durch eine Stundung Rechnung getragen werden, sodass ein Erlass dann nicht erforderlich ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - L 1 KR 910/16 - juris Rn. 65; Krauskopf/Baier aaO.).
  • BSG, 16.10.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    LSG Nordrhein-Westfalen 07.02.2018 - L 1 KR 910/16.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass - Anspruch - sozialrechtliches

    Zugrunde zu legen sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, da die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Umständen abhängen kann, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 09.02.1995 - 7 Rar 78/93, juris Rn. 63; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.02.2018 - L 1 KR 910/16, juris Rn. 69; Kemper in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 44, Rn. 21; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 44, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht