Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 11.09.2018 - S 28 KR 686/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
- BSG - B 3 KR 3/19 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80
Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Eine Wiedereinsetzung in die Wochenfrist scheidet aus, weil es sich bei dieser um eine Ausschlussfrist handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 22;… Brinkhoff in jurisPK-SGB V, Stand: 23.02.2016, § 49 Rn. 47 m.w.N.;… Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Erg.-Lfg. 10/14 X/14, K § 49 Rn. 63).Eine Nachsichtgewährung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 20, 22 m.w.N.) in Betracht, wenn dafür besondere Gründe vorliegen und die vom Gesetzgeber mit der Ausschlussfrist verfolgten Ziele und die dabei zu berücksichtigenden Interessen nicht entgegenstehen.
Davon ausgehend hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 23 ff.) für die Vorgängerregelung zu § 49 Nr. 5 SGB V (§ 216 Abs. 3 RVO) und in nachfolgenden Entscheidungen zu § 49 Nr. 5 SGB V (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 8.11.2005 - B 1 KR 30/04 R Rn. 15 ff.) zwar entschieden, dass die Meldeobliegenheit - ebenso wie § 46 S. 1 SGB V - stets strikt auszulegen ist (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 35/14 R m.w.N.) und sich Versicherte bei unterbliebener oder verzögerter Meldung auch nicht auf fehlendes (eigenes) Verschulden (etwa wegen unvorhersehbar langer Postlaufzeiten) berufen können (vgl. Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 23 …und Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 Rn. 17 - jeweils m.w.N.).
Ein Ruhen des Krankengeldanspruchs ist nicht gerechtfertigt, wenn ein Versicherter die AU rechtzeitig "gemeldet" hat, der Zugang der Meldung aber durch Umstände verhindert oder verzögert wurde, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 24).
- BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Sinn und Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist es - ebenso wie des § 46 S. 1 SGB V -, Missbrauch und praktische Schwierigkeiten zu vermeiden, zu denen die nachträgliche Behauptung einer AU und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen können (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R Rn. 14 f., 17).Davon ausgehend hat das Bundessozialgericht (…Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 23 ff.) für die Vorgängerregelung zu § 49 Nr. 5 SGB V (§ 216 Abs. 3 RVO) und in nachfolgenden Entscheidungen zu § 49 Nr. 5 SGB V (vgl. etwa BSG, Urteil vom 8.11.2005 - B 1 KR 30/04 R Rn. 15 ff.) zwar entschieden, dass die Meldeobliegenheit - ebenso wie § 46 S. 1 SGB V - stets strikt auszulegen ist (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 35/14 R m.w.N.) und sich Versicherte bei unterbliebener oder verzögerter Meldung auch nicht auf fehlendes (eigenes) Verschulden (etwa wegen unvorhersehbar langer Postlaufzeiten) berufen können (…vgl. Urteil vom 28.10.1981 - 3 RK 59/80 Rn. 23 und Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 Rn. 17 - jeweils m.w.N.).
Die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung bei Versäumung der Meldefrist hat das BSG (Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R Rn. 22) folgendermaßen konkretisiert: Hat der Versicherte alles in seiner Macht stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, wurde er daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert und macht er seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend, kann er sich auf die Fehlentscheidung auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen.
- BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Diese Kriterien entsprechen im Wesentlichen auch den Grundsätzen, die in der neueren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R) zu der gleich gelagerten (s.o.) Bestimmung des § 46 S. 1 SGB V entwickelt worden sind und finden auch auf den hier vorliegenden Fall Anwendung.Auf (möglicherweise) parallel bestehende, unsichere Regressansprüche gegen Vertragsärzte müssen sich Versicherte - und damit hier die Klägerin - grundsätzlich nicht verweisen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 5 KR 265/17
Krankengeld
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 6/18 R
Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - L 5 KR 783/17
Ruhen eines Anspruchs auf Krankengeld
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 13/18 R
Ruht ein Anspruch auf Krankengeld wegen nicht rechtzeitiger Meldung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - L 5 KR 151/17
Ruhen eines Krankengeldanspruches
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 17/18 R
Ruht ein Anspruch auf Krankengeld wegen nicht rechtzeitiger Meldung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 18/18 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen - Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - L 5 KR 729/18
Es hat sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in der Entscheidung vom 26.4.2018 angeschlossen (Aktenzeichen: L 5 KR 783/17, Revision anhängig unter B 3 KR 13/18 R: siehe auch L 5 KR 265/17 - Revision anhängig: B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18 - Revision anhängig: B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17 - Revision anhängig: B 3 KR 17/18 R).Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat in diesem Zusammenhang (wie auch schon in seinen bereits zitierten Urteilen: L 5 KR 783/17, anhängig unter B 3 KR 13/18 R; L 5 KR 265/17, anhängig unter B 3 KR 6/18 R; L 5 KR 771/18, anhängig unter B 3 KR 18/18 R und L 5 KR 151/17, anhängig unter B 3 KR 17/18 R) anschließt, ist es der Beklagten hier jedoch verwehrt, sich auf den Fristablauf zu berufen.
- BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als …
- BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 35/14 R
Anspruch auf Krankengeld; Erhalt der Mitgliedschaft in der gesetzlichen …