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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 228/21 NZB   

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https://dejure.org/2021,15104
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 228/21 NZB (https://dejure.org/2021,15104)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.04.2021 - L 7 AS 228/21 NZB (https://dejure.org/2021,15104)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. April 2021 - L 7 AS 228/21 NZB (https://dejure.org/2021,15104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen zur Übernahme außergerichtlicher Kosten

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen zur Übernahme außergerichtlicher Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 228/21
    Die Rechtssache habe aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) zudem grundsätzliche Bedeutung, weil auch für Meldeobliegenheiten geklärt werden müsse, ob der Leistungsempfänger ungekürzte Leistungen durch Wohlverhalten wiedererlangen kann.

    Die Frage, inwiefern die Zulässigkeit von Sanktionen nach § 32 SGB II durch das Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) eingeschränkt wurden, ist nicht streitgegenständlich und damit nicht klärungsfähig.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - L 7 AS 1245/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 228/21
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung auch durch das Berufungsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 11.11.2020 - L 7 AS 1245/20 NZB; Leitherer in Meyer/Ladewig, SGG, 13. Aufl., § 160 Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - L 7 AS 1707/22
    Bei der Beurteilung, ob dem Sozialgericht ein die Zulassung der Berufung rechtfertigender Verfahrensmangel unterlaufen ist, muss von dessen Rechtsauffassung ausgegangen werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 07.04.2021 - L 7 AS 228/21 NZB - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2020 - L 14 AS 1948/18 - Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 13. Aufl. 2020, § 144 Rn. 32 ff.).
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