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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,14293
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20 B ER (https://dejure.org/2021,14293)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.04.2021 - L 8 BA 58/20 B ER (https://dejure.org/2021,14293)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. April 2021 - L 8 BA 58/20 B ER (https://dejure.org/2021,14293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • sozialrechtsiegen.de

    Abgrenzung abhängige Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit bei freiem Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides; ...

  • rechtsportal.de

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Vielmehr ist die Honorarhöhe nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 36 f. m.w.N.), das vorliegend keinen Ausschlag gibt.

    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst, wenn sie in relevantem Umfang oder sogar schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. BSG Urt. v. 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 23) und sich in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen, ergibt (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Die Entscheidung, ob eine aufschiebende Wirkung ausnahmsweise gemäß § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG durch das Gericht angeordnet wird, erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung des Suspensivinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Vollziehung des Verwaltungsakts andererseits (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 3).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 4; Beschl. v. 12.2.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/18 B ER - juris Rn. 15, Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Aber selbst wenn sich im Hauptsacheverfahren die Vereinbarung einer solchen Regelung vor dem hier streitigen Zeitraum erweisen ließe, begründet dies ein unternehmerisches Risiko nicht, weil damit nicht gleichzeitig unternehmerische Chancen verbunden waren (vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungen können vielmehr ausschließlich in den Verfahren nach §§ 7a, 28h Abs. 2, 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV erfolgen (vgl. Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 65).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.; BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für den Beitragsschuldner verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Antragsteller gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Die Beigeladene hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Erscheint aber die Abwendung einer behaupteten Insolvenz durch den Abschluss von Raten- und Stundungsvereinbarungen mit der betroffenen Einzugsstelle möglich, liegt eine die begehrte gerichtliche Aufschiebungsanordnung rechtfertigende unbillige Härte nicht vor (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2021 - L 8 BA 161/20 B ER; eine Unbilligkeit bei drohender Insolvenz generell verneinend: vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 9.7.2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Vertrauensschutzgesichtspunkte sind aus diesem Bescheid zu Gunsten der Antragstellerin daher ebenfalls nicht herzuleiten (vgl. BSG Urt. v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - juris Rn. 30 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 8 BA 58/20
    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst, wenn sie in relevantem Umfang oder sogar schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. BSG Urt. v. 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 23) und sich in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen, ergibt (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - L 8 BA 161/20
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - L 8 R 456/17

    Sozialversicherungspflicht einer Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2015 - L 8 R 672/14

    Abhängige Beschäftigung von Telefoninterviewern im Bereich der Marktforschung

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bedienung und Putzhilfe in einem

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin einer

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 93 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - L 8 BA 19/22

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Der Zulässigkeit dieses Antrags steht die materielle Rechtskraft des gegenüber der Antragstellerin ergangenen Senatsbeschlusses vom 7.4.2021 - L 8 BA 58/20 B ER entgegen, mit dem (bereits) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 9.10.2019 abgelehnt worden ist.
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