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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15   

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https://dejure.org/2018,18762
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15 (https://dejure.org/2018,18762)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2018 - L 20 AL 211/15 (https://dejure.org/2018,18762)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - L 20 AL 211/15 (https://dejure.org/2018,18762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Arbeitslosengeld; Arbeitseinkommen während des Leistungsbezugs als Nebeneinkommen; Zu einem Zwölftel umgelegtes steuerliches Jahresergebnis; Zufluss der Nebeneinkünfte nicht entscheidend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könne für die Ermittlung des Arbeitseinkommens § 15 Abs. 1 SGB IV herangezogen werden (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R).

    (1) Was als Arbeitseinkommen anzusehen ist und wie dessen Höhe im Einzelfall zu ermitteln ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus § 141 Abs. 1 SGB III a.F. Als Ausgangspunkt ist daher § 15 Abs. 1 SGB IV heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R Rn. 14; so auch Schmitz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 155 Rn. 35).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2014 - L 3 AL 29/12

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Damit wären weitergehende Dokumentations- und Nachweispflichten für geringfügig selbstständig Tätige mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III verbunden als nach dem Einkommensteuergesetz und dem SGB II, und gleichzeitig weitergehende Prüf- und Kontrollpflichten für die Beklagte (Bezugnahme auf LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2014 - L 3 AL 29/12).

    Dies stellt einen allgemein handhabungsfähigen und praktikablen Weg dar, das Nebeneinkommen zu bestimmen (so auch LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 21.02.2014 - L 3 AL 29/12 Rn. 42, die dort zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden; Becker, a.a.O. Rn 70; Valgolio, a.a.O. Rn. 74, wohl auch Siefert in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. Auflage 2013, § 155 Rn.56).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - privilegierte selbständige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Je Beschäftigung kann nur einer dieser Zwecke greifen; nur bei mehreren Beschäftigungen können sie nebeneinander stehen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R Rn. 15 f.).

    Für die Berechnung des Freibetrages gilt dann ein Kalenderjahr als 360 Tage (so Schmitz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 155 Rn. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 Rn. 25; SG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09 Rn. 18 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Die als isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG, vgl. auch BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R Rn. 9; LSG NRW, Urteil vom 21.09.2015 - L 19 AS 2333/14 Rn. 16) statthafte Klage ist auch im Übrigen zulässig.

    Die Rechtmäßigkeit der geänderten Leistungsbewilligung beurteilt sich dabei ausschließlich anhand der für die abschließende Entscheidung maßgebenden Vorschrift des § 328 SGB III; keine Grundlage findet sie dagegen in der für die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse einschlägigen Bestimmung des § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 Rn. 22 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsrahmens bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Für die Berechnung des Freibetrages gilt dann ein Kalenderjahr als 360 Tage (so Schmitz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 155 Rn. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 Rn. 25; SG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09 Rn. 18 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Im Übrigen ist das Bundessozialgericht bereits zum vergleichbaren Problem der Verteilung von Einnahmen während des Bezugs von damaliger Arbeitslosenhilfe seinerzeit davon ausgegangen, dass jeweils ein Zwölftel der Jahreseinkünfte oder -verluste gleichmäßig auf die Arbeitslosenhilfe-Zahlungszeiträume umzulegen seien (BSG, Urteil vom 06.10.1977 - 7 RAr 1/77 Rn. 28).
  • SG Berlin, 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Anrechnung von Nebeneinkommen - Berechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Für die Berechnung des Freibetrages gilt dann ein Kalenderjahr als 360 Tage (so Schmitz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 155 Rn. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 Rn. 25; SG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09 Rn. 18 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - L 19 AS 2333/14

    Klage gegen die teilweise Aufhebung und Rückforderung vorläufig bewilligter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15
    Die als isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG, vgl. auch BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R Rn. 9; LSG NRW, Urteil vom 21.09.2015 - L 19 AS 2333/14 Rn. 16) statthafte Klage ist auch im Übrigen zulässig.
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