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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04   

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https://dejure.org/2005,19878
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04 (https://dejure.org/2005,19878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2005 - L 4 U 62/04 (https://dejure.org/2005,19878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - L 4 U 62/04 (https://dejure.org/2005,19878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfalls; Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei Verletzung des Besuchers einer Zirkusvorstellung während der Assistenz eines Akrobaten; Anwendbarkeit der Haftungsbeschränkungen der §§ 104 bis ...

  • Wolters Kluwer

    Unfall eines bei einer Zirkusdarbietung assistierenden Zuschauers als Arbeitsunfall; Annahme einer fremdwirtschaftlichen Handlungstendenz; Begriff der Person im Sinn von § 109 S. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs 2 SGB VII - Zirkusbesucher - Hilfe bei Clown-Nummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R - m. w. N.).

    Zu berücksichtigen sind dabei auch Umfang und Zeitdauer der verrichteten bzw. vorgesehenen Tätigkeit (en) (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R und vom 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R - jeweils m. w. N.).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Zu berücksichtigen sind dabei auch Umfang und Zeitdauer der verrichteten bzw. vorgesehenen Tätigkeit (en) (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R und vom 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R - jeweils m. w. N.).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt vielmehr der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R - m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1999 - L 15 U 170/99

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Geltendmachung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Gestützt insbesondere auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 23.11.1999 (L 15 U 170/99) und den nachfolgenden Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.06.2000 (B 2 U 44/00 B) vertrat er die Auffassung, zweifellos habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Sie wird von dem Beigeladenen als Gesamtschuldnerin zusammen mit dem bei ihr angestellten Clown in Anspruch genommen und ist - auch als juristische Person - eine Person im Sinne von § 109 Satz 1 SGB VII (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 26/96 -).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 62/04
    Gestützt insbesondere auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 23.11.1999 (L 15 U 170/99) und den nachfolgenden Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.06.2000 (B 2 U 44/00 B) vertrat er die Auffassung, zweifellos habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.
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