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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21 NZB   

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https://dejure.org/2022,7729
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21 NZB (https://dejure.org/2022,7729)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21 NZB (https://dejure.org/2022,7729)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - L 7 AS 1845/21 NZB (https://dejure.org/2022,7729)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21
    Mithin ist im Zusammenhang mit dem nicht auf subjektive Elemente abstellenden Aufhebungstatbestand des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (vgl. auch Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 48 SGB X , Rn. 124), maßgeblich auf die Kenntnis von Umfang und des Zeitpunktes des Zuflusses - z.B. auf den Eingang der Verdienstbescheinigung - abzustellen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 7 RAr 132/88, juris, Rn. 26).

    Auch hinsichtlich § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, wonach der Verwaltungsakt mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden soll, wenn einer der Tatbestände des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB X erfüllt ist, ist höchstrichterlich geklärt, dass es der Prüfung bedarf, ob ein atypischer Fall - ggf. wegen Mitverschulden des Leistungsträgers - vorliegt (BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 7 RAr 132/88, juris, Rn. 27 f.).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21
    Das BSG (Urteil vom 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 Rn. 24) habe entschieden, dass die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X in der Regel erst mit der Anhörung der Behörde beginnt, aber eine Ausnahme für den Fall zugelassen, dass "zu einem früherem Zeitpunkt bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis der Behörde von allen erforderlichen Tatsachen vorliege".
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21
    Eine evtl. Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall begründet keine Divergenz (vgl. BSG, Beschluss vom 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zum insoweit gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 11.07.2019 - L 7 AS 689/19 NZB).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21
    Soweit nur objektive Merkmale Tatbestandsvoraussetzung sind (wie in dem hier einschlägigen § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X), ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Behörde Kenntnis von der Änderung der Verhältnisse hatte (BSG, Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R, juris, Rn. 19f.).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - L 7 AS 1845/21
    Nur in Fällen, in denen es auf subjektive Elemente (etwa Bösgläubigkeit) ankommt, liegt dieser Informationsstand regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen vor (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R, juris, Rn. 24).
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