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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21 B ER |
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Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Verstoß des sogenannten 'E-Mail-to-Fax'-Verfahrens gegen zwingende Formvorschriften
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 16.02.2021 - S 47 AS 459/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21 B ER
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 13.12.2018 - L 6 SF 1/18
DS
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21
Insofern muss bei Verwendung eines Internetfaxes in Abgrenzung zur Übersendung per einfacher E-Mail sichergestellt sein, dass dieses nicht letztlich nur eine systemwidrige Umgehung der hochgesicherten elektronischen Kommunikationsformen gem. § 65a SGG ermöglichen soll (Hessisches LSG Beschluss vom 13.12.2018, L 6 SF 1/18 DS, juris Rn. 11). - OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20
Prozessrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21
Daher gewährleistet die Einreichung eines Schriftsatzes im "E-Mail-to-Fax"-Verfahren die Zuordnung des Schreibens zu einer bestimmten Person auch nicht besser als eine gewöhnliche E-Mail, die der Schriftform nicht genügt (OLG Dresden Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20, juris Rn. 6;… vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 90 Rn. 5a).
- LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …
Allein der Umstand, dass ansonsten identische Dokumente das Gericht in einem Fall über den Computer und im anderen über das Faxgerät erreichen, kann schon deshalb keinen Unterschied machen, weil beide inzwischen durch dieselbe Leitung und digital übermittelt werden (…vgl. zum Ganzen OLG Dresden 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 - Rn. 6, juris;… zust. H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 3. Februar 2022, § 130 ZPO Rn. 29_1; auch LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris) .Wollte man ein per E-Mail oder ein im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermitteltes Dokument mit einer nur eingescannten Unterschrift als ausreichend ansehen, so führte dies zu einer systemwidrigen Umgehung der hochgesicherten elektronischen Kommunikationsformen gem. § 130a ZPO bzw. § 46c ArbGG (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris;… Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS Rn. 11, juris) .
14/4987 S. 24) , erfüllt eine einfache E-Mail jeweils nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - aaO;… Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS - aaO) .
- LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20
Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …
Allein der Umstand, dass ansonsten identische Dokumente das Gericht in einem Fall über den Computer und im anderen über das Faxgerät erreichen, kann schon deshalb keinen Unterschied machen, weil beide inzwischen durch dieselbe Leitung und digital übermittelt werden (…vgl. zum Ganzen OLG Dresden 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 - Rn. 6, juris;… zust. H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 3. Februar 2022, § 130 ZPO Rn. 29_1; auch LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris) .Wollte man ein per E-Mail oder ein im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermitteltes Dokument mit einer nur eingescannten Unterschrift als ausreichend ansehen, so führte dies zu einer systemwidrigen Umgehung der hochgesicherten elektronischen Kommunikationsformen gem. § 130a ZPO bzw. § 46c ArbGG (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris;… Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS Rn. 11, juris) .
14/4987 S. 24) , erfüllt eine einfache E-Mail jeweils nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - aaO;… Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS - aaO) .
- LSG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - L 7 SO 3301/23
Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - Nutzung eines …
Daher gewährleistet die Einreichung eines Schriftsatzes im E-Mail-to-Fax-Verfahren die Zuordnung des Schreibens zu einer bestimmten Person auch nicht besser als eine gewöhnliche E-Mail, die der Schriftform nicht genügt (…Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 -, juris Rdnr. 6; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER -, juris Rdnr. 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2023 - L 6 AS 1482/22
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss im sozialgerichtlichen …
Während für die Schriftformwahrung die Nutzung eines E-Mail-to-Fax-Verfahrens unzureichend ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 08.04.2021, L 12 AS 311/21 B ER), kann beim Computerfax durch die eingescannte Unterschrift oder den Hinweis, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann, der Wille entnommen werden, dass die Erklärung abgeschlossen ist und von der Person willentlich in den Verkehr gebracht wurde (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes 1/98). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2022 - L 7 AS 326/21
Unzulässigkeit der Berufungseinlegung mittels einfacher E-Mail im …
Diesen Anforderungen genügt die mit einer einfachen E-Mail eingereichte Berufung nicht (vgl. LSG Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 08.04.2021 - L 12 AS 311/21 B ER; LSG Hamburg Urteil vom 10.05.2021 -L 4 AS 20/21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - L 6 AS 661/22 Gerade hinsichtlich der hier so zentralen Authentizität des Absenders gibt es bei diesem Kommunikationsmittel keine Absicherung (vgl. zu dieser Frage auch Hessisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 13.12.2018, L 6 SF 1/18 DS, juris Rn. 9 ff.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2021, L 12 AS 311/21 B ER, juris Rn. 3 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Dresden…, Beschluss vom 04.12.2020, 22 WF 872/20, juris Rn. 6 m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 05.01.2023,L 6 AS 1482/22 B ER;… Müller in jurisPK-ERV, Stand: 03.02.2023, § 145 SGG Rn. 41 f.; Müller, RDi 2021 S. 413 ff.).