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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07   

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https://dejure.org/2010,17734
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07 (https://dejure.org/2010,17734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07 (https://dejure.org/2010,17734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2010 - L 11 (10) KA 54/07 (https://dejure.org/2010,17734)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Das BSG hat dazu in seiner Entscheidung vom 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R - ausgeführt:.

    Zwar kann dem Erfordernis arztgruppenspezifischer Grenzwerte auch eine Regelung genügen, die eine arztgruppeneinheitliche Festlegung nur bei den Fallpunktzahlen vorgibt, dann deren Multiplikation mit den individuellen Behandlungsfallzahlen vorsieht und so zu praxisindividuellen Grenzwerten führt (BSG, Urteil vom 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R - unter Hinweis auf die Regelung in Teil III Nr. 3 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R - ausgeführt:.

    Die Vertragspartner haben weiterhin an der Individualbudgetierung festgehalten, was den Anforderungen des BSG in seinem Urteil vom 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R - "Ob bzw inwieweit im Rahmen einer "Fortführung" bisheriger Honorarverteilungsregelungen auch der Austausch einzelner Bestimmungen zulässig ist, bedarf hier keiner näheren Erörterung.

    In der Abweichung hiervon liegt ein struktureller Mangel, der einen Rückgriff auf den Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung ausschließt (BSG, Urteil vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Soweit es im Urteil des BSG vom 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R - um die Rechtsfrage ging, ob der HVV der beklagten KV über den 01.04.2005 hinaus fortgeführt worden ist, was das BSG verneint hat, führt diese Entscheidung hier nicht weiter.

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Für die RLV ergäbe sich dies bereits aus der Gesetzesbegründung; für die Individualbudgetierung sei dies letztlich durch das BSG (Urteil vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R -) bestätigt worden sei.

    Die Beklagte ist zwar an die Vorgaben des Bewertungsausschusses (nachfolgend II.1.) gebunden, dennoch hat sie in der Umsetzung Gestaltungsspielräume (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R - zum HVM), was namentlich für das dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Quartal II/2005 gilt.

    Im Ergebnis floatet damit der Punktwert (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R -) bzw. der vergütete Leistungsbedarf (so KVNO aktuell 4/99, S. 4).

    (1) Das BSG hat in seinem Urteil vom 10.12.2003 (a.a.O.) zu der ab 01.07.1999 geltenden, in wesentlichen Grundzügen gleichlautenden Fassung des HVM die Einführung des Individualbudgets auf der Basis des § 85 SGB V i.d.F. des ab 01.01.1999 geltenden Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1998 (BGBl I 3853) als rechtmäßig erachtet und in diesem Zusammenhang zu den Zielsetzungen des damaligen HVM angeführt: Mit diesen Regelungen will die Beklagte durch eine Begrenzung der zu vergütenden Punktmenge bei bestimmten Leistungen eine Stabilisierung des Punktwertes für den einzelnen Arzt erreichen.

    Demgegenüber bewirkt das Steuerungsinstrument IB, dass der Vertragsarzt bei ungefähr gleich bleibenden Behandlungsfällen und -voraussetzungen zu Beginn eines Quartals die Höhe des zu erwartenden Honorars im Gegensatz zu früheren Regelungen (lediglich) sicherer abschätzen (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R -) und insofern im vorhinein sein Leistungs- und Abrechnungsverhalten bezogen auf den zu erwartenden praxisbezogenen Umsatz und der zu erwartenden Fachgruppenquote mengenbegrenzend anpassen kann.

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Bei der von der Beklagten angestrebten Stabilisierung des Auszahlungspunktwertes und der damit verbundenen Schaffung einer gewissen finanziellen Kalkulationssicherheit handelt es sich um ein im Rahmen des § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V iVm dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit billigenswertes Ziel (st Rspr, zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 44 S 362).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - L 10 KA 22/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Zur Bewertung der punktzahlbewerteten Leistungen mit einem - gemessen an der jeweils zur Verfügung stehenden Höhe der Gesamtvergütung - rechnerischen Punktwert von 5, 11 Cent wird kein fester Punktwert für die im Rahmen des maximalen Punktzahlvolumens abgerechneten Punkte bestimmt, sondern zur Bestimmung der Quoten (vgl. auch Abs. 2) lediglich eine Rechengröße festgelegt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 08.03.2006 - L 10 KA 22/05 -).
  • BSG, 19.12.2000 - B 6 KA 44/00 B

    Honorarverteilungsgerechtigkeit und Ausgleichszahlungen, Beitragsstabilität,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Gleichermaßen Ziel beider Steuerungsinstrumente ist die Stabilisierung des Beitragssatzes sowie die Sicherung der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls (vgl. auch BSG, Beschluss vom 19.12.2000 - B 6 KA 44/00 B - m.w.N.).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Die Vertragspartner des HVV waren und sind an die Beschlussregelungen des Bewertungsausschusses in der Weise gebunden, dass sie rechtswirksam keine abweichenden Regelungen treffen konnten (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R -).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Diese Ansicht verkennt, dass dem BewA bei der ihm übertragenen Aufgabe der Konkretisierung des Inhalts der gemäß § 85 Abs. 4 Satz 6 bis 8 SGB V zu treffenden Regelungen Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist ( ..., vgl. weiterhin BSG, Urteil vom 3.2.2009 - B 6 KA 31/08 R - RdNr 26, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 11 KA 4/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Vorrangiges Steuerungsinstrument ärztlichen Leistungsgeschehens ist der EBM (hierzu Hess in Schnapp/Wigge, 2. Auflage, 2008, § 16 Rdn. 40), indessen weisen auch "Honorarverteilungsregelungen" steuerungsfunktionale Elemente auf (vgl. auch Senat. Urteil vom 23.08.2006 - L 11 KA 4/05 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08

    Vertragsärztliche Versorgung -Kernpunkte der Regelungen nach § 85 Abs 4 S 7 und 8

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Der Ausdruck "insbesondere" schließt somit weitere Maßnahmen nicht aus, macht aber den Regelungsinhalt nicht zu einem unverbindlichen Beispielsfall (LSG Hessen, Urteil vom 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 -).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R - hervorgehoben, dass Honorarverteilungsbestimmungen, die weder feste Punktwerte vorsähen noch arztgruppenspezifische Grenzwerte festlegten, keine RLV i.S. des § 85 Abs. 4 Satz 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) darstellten.
  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 110/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

  • LSG Hamburg, 26.01.2012 - L 1 KA 58/09
    Anlass hierfür waren die Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2010 (L 11 KA 60/07, L 1 KA 55/07, L 11 (10) KA 54/07 und L 11 KA 23/08), in denen dieses ausgeführt hatte, dass und warum das über den 1. April 2005 hinaus fortgeführte Steuerungsinstrument der Individualbudgets in seinen Auswirkungen nicht im Sinne der Übergangsregelung des Bewertungsausschusses mit den normativen Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V und damit jenen des Regelleistungsvolumens vergleichbar gewesen sei.
  • LSG Hamburg, 26.01.2012 - L 1 KA 57/09
    Anlass hierfür waren die Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2010 (L 11 KA 60/07, L 1 KA 55/07, L 11 (10) KA 54/07 und L 11 KA 23/08), in denen dieses ausgeführt hatte, dass und warum das über den 1. April 2005 hinaus fortgeführte Steuerungsinstrument der Individualbudgets in seinen Auswirkungen nicht im Sinne der Übergangsregelung des Bewertungsausschusses mit den normativen Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V und damit jenen des Regelleistungsvolumens vergleichbar gewesen sei.
  • LSG Hamburg, 26.01.2012 - L 1 KA 23/09
    Anlass hierfür waren die Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2010 (L 11 KA 60/07, L 1 KA 55/07, L 11 (10) KA 54/07 und L 11 KA 23/08), in denen dieses ausgeführt hatte, dass und warum das über den 1. April 2005 hinaus fortgeführte Steuerungsinstrument der Individualbudgets in seinen Auswirkungen nicht im Sinne der Übergangsregelung des Bewertungsausschusses mit den normativen Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V und damit jenen des Regelleistungsvolumens vergleichbar gewesen sei.
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