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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21   

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https://dejure.org/2022,40570
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21 (https://dejure.org/2022,40570)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2022 - L 2 AS 804/21 (https://dejure.org/2022,40570)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2022 - L 2 AS 804/21 (https://dejure.org/2022,40570)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Er war insbesondere nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen ausgeschlossen, weil die Ausbildung zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten im LVR-Klinikum E keine Ausbildung, sondern eine Maßnahme der Weiterbildung im Sinne von § 77 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist, die keinen Ausschluss von SGB II-Leistungen begründet (so auch Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 23 bei juris).

    Es folgt auch aus der bundesweit geregelten Ausbildungsverordnung, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt (vgl. § 5 Abs. 2 PsychThG in der Fassung vom 16.06.1998, BGBl. I S. 1311, so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2011 - L 12 AS 55/08, Rn. 51 bei juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 23 bei juris).

    Auch bei diesen Ausbildungskosten handelt es sich um notwendige Ausgaben im Sinne der Vorschrift (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 22 ff. bei juris).

    Da das BSG unabhängig von diesen grundsätzlich zutreffenden Erwägungen mehrfach entschieden hat, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht auf "Weiterbildungsmaßnahmen" nach §§ 77 ff. SGB III anzuwenden ist (s.o.) und dies insbesondere auch damit begründet hat, dass auch das SGB II, wie sich aus § 16 Abs. 1 SGB II ergibt, Leistungen zur beruflichen Weiterbildung gewähren kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 21.bei juris), ist dieses Argument für Weiterbildungsmaßnahmen nicht überzeugend (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 24 bei juris).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass mit der Anerkennung der Ausbildungskosten als notwendige Ausgabe keine unmittelbare Förderung der Ausbildung erfolgt, sondern nur der Verdienst aus der praktischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um die mit der Aufnahme dieser Beschäftigung verbundenen unmittelbaren und notwendigen Ausbildungskosten gemindert wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 24 bei juris).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Es handelt sich um die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss der ersten Ausbildungsphase, die deswegen vielfach - wenn auch nicht zwingend - mit einer verkürzten Ausbildungsdauer einhergeht (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R, Rn. 20 bei juris; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 23 bei juris).

    Als Maßnahme im Rahmen der beruflichen Weiterbildung kann die Ausbildung im LVR-Klinikum aber keinen Ausschluss von Leistungen nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II bewirken (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R, Rn. 19 bei juris; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 18 bei juris).

    Bei Gewährung solcher Eingliederungsmaßnahmen wäre es systemwidrig, den Teilnehmer solcher Maßnahmen trotz Hilfebedürftigkeit von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auszuschließen (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 19 ff. bei juris).

    Da das BSG unabhängig von diesen grundsätzlich zutreffenden Erwägungen mehrfach entschieden hat, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht auf "Weiterbildungsmaßnahmen" nach §§ 77 ff. SGB III anzuwenden ist (s.o.) und dies insbesondere auch damit begründet hat, dass auch das SGB II, wie sich aus § 16 Abs. 1 SGB II ergibt, Leistungen zur beruflichen Weiterbildung gewähren kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 21.bei juris), ist dieses Argument für Weiterbildungsmaßnahmen nicht überzeugend (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 24 bei juris).

  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Er begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Gewährung weiterer Leistungen in Höhe von 450, 00 Euro monatlich; hierauf ist der Streitgegenstand betragsmäßig begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R, Rn. 11 bei juris mwN).

    Notwendige Ausgaben im Sinne des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II sind nur solche, die gerade durch die Erzielung des jeweiligen Einkommens kausal verursacht sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R, Rn. 33 bei juris mwN).

    Auch Weiterbildungs- und Fortbildungskosten können solche notwendige Ausgaben sein, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtung mit der Erzielung des Einkommens in der Weise verbunden sind, das zwischen der Fortbildungsmaßnahme und der ausgeübten Erwerbstätigkeit ein objektiver Zusammenhang besteht und die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme sich bei vernünftiger Wirtschaftsführung dem Grunde und der Höhe nach als notwendig erweisen (vgl. Meißner, jurisPR-SozR 15/2020 Anm. 1 zu BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R mwN und Hinweis auf die fachlichen Weisungen der BA zu §§ 11-11b Rn. 11.139).

    Nach dieser Rechtsprechung können Ausgaben des Leistungsberechtigten, die dem zentralen Anliegen des SGB II dienen, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Tätigkeit zu unterstützen, also Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen, im Anwendungsbereich des SGB II (nur) nach Maßgabe der Eingliederungshilfeleistungen nach §§ 16 ff. SGB II von Bedeutung sein, unabhängig davon, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte solche Leistungen im konkreten Fall erhält oder erhalten könnte (BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R, Rn. 39 bei juris).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Es handelt sich um die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss der ersten Ausbildungsphase, die deswegen vielfach - wenn auch nicht zwingend - mit einer verkürzten Ausbildungsdauer einhergeht (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R, Rn. 20 bei juris; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 23 bei juris).

    Als Maßnahme im Rahmen der beruflichen Weiterbildung kann die Ausbildung im LVR-Klinikum aber keinen Ausschluss von Leistungen nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II bewirken (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R, Rn. 19 bei juris; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 18 bei juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18

    Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Ausbildungskosten bei der Ermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Insbesondere dann, wenn ansonsten die Erzielung der Einkünfte für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit gefährdet wäre, kommt eine Berücksichtigung der Kosten für eine Ausbildung in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2019 - L 29 AS 625/18, Rn. 37 bei juris).
  • LSG Hamburg, 04.02.2015 - L 4 AS 394/13

    Berücksichtigung von Fortbildungskosten zur Osteopathin bei der Berechnung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Maßgeblich für die Frage der Notwendigkeit der Ausbildungskosten ist dabei die Verknüpfung mit der während und im Rahmen der Ausbildung erfolgten Tätigkeit und dem daraus erzielten Einkommen (LSG Hamburg, Urteil vom 04.02.2015 - L 4 AS 394/13, Rn. 21 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - L 12 AS 55/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21
    Es folgt auch aus der bundesweit geregelten Ausbildungsverordnung, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt (vgl. § 5 Abs. 2 PsychThG in der Fassung vom 16.06.1998, BGBl. I S. 1311, so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2011 - L 12 AS 55/08, Rn. 51 bei juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 23 bei juris).
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