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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15 (https://dejure.org/2016,47906)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 9 AL 138/15 (https://dejure.org/2016,47906)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 9 AL 138/15 (https://dejure.org/2016,47906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Begriff der Unmittelbarkeit; Monatsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung des Bezugs von Krankentagegeld eines privaten Krankenversicherungsunternehmens bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit; Begriff der Unmittelbarkeit von Versicherungspflicht vor Beginn der Leistung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Das LSG NRW habe in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - einen sechswöchigen Ruhenszeitraum nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V auch unter den Begriff der Unmittelbarkeit gefasst.

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Es gibt zudem unter systematischen Gesichtspunkten keinen Grund, den Begriff hier anders auszulegen als in dem gleichartig formulierten § 28a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB III, wo die "Unmittelbarkeit" den Zugang zur Pflichtversicherung auf Antrag eröffnet (siehe insoweit die Darstellung des Meinungsstandes in BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19).

    Das BSG hat diesbezüglich unter Berufung auf die Motive zu § 28a SGB III einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19 - dies bestätigend BSG, Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - juris Rn. 19; in der BT-Drucks. 15/1515 vom 05.09.2003 heißt es auf S. 78: "Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung liegt vor, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.").

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Der erkennende Senat hat zum Begriff der Unmittelbarkeit i.S.d. § 26 Abs. 2 SGB III in seinem Urteil vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 - Folgendes ausgeführt (s. juris Rn. 26 ff.):.

    4.) Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) im Hinblick auf das gegen sein o.a. Urteil vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 - bei dem BSG unter dem Az.: B 11 AL 3/16 R anhängige Revisionsverfahren zugelassen.

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    4.) Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) im Hinblick auf das gegen sein o.a. Urteil vom 28.01.2016 - L 9 AL 286/14 - bei dem BSG unter dem Az.: B 11 AL 3/16 R anhängige Revisionsverfahren zugelassen.
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Denn selbst bei Vorliegen einer solchen Pflichtverletzung kann die Voraussetzung der Unmittelbarkeit zwischen einer Versicherungspflichtzeit und dem Bezug der anwartschaftserhaltenen Leistung nach § 26 Abs. 2 SGB III als tatsächlicher Umstand (anders als z.B. die Wahrung von Antragsfristen oder die Ausübung von Gestaltungsrechten) nicht fingiert werden, so dass ein etwaig regelwidriger Zustand nicht durch eine rechtmäßige Amtshandlung wiederhergestellt werden kann (vgl. auch HessLSG, Urt. v. 18.03.2016 - L 7 AL 145/14 -, juris Rn. 64).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Sollte der Kläger, folgt man der sozialmedizischen Beurteilung der DRV Bund im Reha-Entlassungsbericht vom 20.09.2012, den Vermittlungsbemühungen der Beklagten am 05.09.2012, dem Entlassungstag, objektiv und - was zweifelhaft ist - auch subjektiv zur Verfügung gestanden haben, wäre zudem die für den Anspruch konstitutive Arbeitslosmeldung für den 11.07.2012 wegen einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nach § 141 Abs. 2 Nr. 1 SGB III erloschen (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R -, juris Rn. 17 ff.).
  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Dagegen kann der Zeitraum der Urlaubsabgeltung vom 11.07.2012 bis zum 03.08.2012 nicht als Zeit des Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt werden, weil dieses im hier allein maßgeblichen leistungsrechtlichen Sinne am 10.07.2012 sein Ende gefunden hat (gegen die Berücksichtigung der Zeit einer Urlaubsabgeltung als Versicherungszeit zu Recht auch SächsLSG, Beschl. v. 30.04.2014 - L 3 AL 181/13 B PKH -, juris Rn. 7 ff.).
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Das BSG hat diesbezüglich unter Berufung auf die Motive zu § 28a SGB III einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urt. v. 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn. 19 - dies bestätigend BSG, Urt. v. 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - juris Rn. 19; in der BT-Drucks. 15/1515 vom 05.09.2003 heißt es auf S. 78: "Ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung liegt vor, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.").
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15
    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 4/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

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