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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2004 - L 1 AL 67/02   

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https://dejure.org/2004,17222
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2004 - L 1 AL 67/02 (https://dejure.org/2004,17222)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.03.2004 - L 1 AL 67/02 (https://dejure.org/2004,17222)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. März 2004 - L 1 AL 67/02 (https://dejure.org/2004,17222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe für Spätaussiedler; Fehlen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Anwartschaftszeit wegen Rentenbezugs; Vergleichbarkeit der Invalidenrente der Gruppe 2 des russischen Rentenversicherungsträgers mit Rente wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingliederungshilfe für Spätaussiedler - Anwartschaftszeit - versicherungspflichtige Beschäftigung - Bezug einer russischen Invalidenrente - vergleichbare Leistung - Erwerbsunfähigkeitsrente

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen, 22.05.2003 - L 3 AL 247/01

    Ruhen des Anspruchs auf Eingliederungshilfe bei anderer Sozialleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2004 - L 1 AL 67/02
    Die Invaliditätsgruppe 2 geht demnach von einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit aus und entspricht daher den Merkmalen einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem (damals) geltenden deutschen Recht (vgl. insoweit auch LSG Sachsen, Urteil vom 22.05.2003, L 3 AL 247/01).

    Denn die Leistung wurde nach dem russischen Rentengesetz gewährt und kann grundsätzlich als vergleichbare Leistung eines ausländischen Leistungsträgers im Sinne von § 28 Nr. 2 SGB III angesehen werden (vgl. insoweit auch LSG Sachsen, Urteil vom 22.05.2003, L 3 AL 247/01).

  • SG Würzburg, 24.03.2016 - S 11 KR 628/15

    Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach Prüfung

    Aber auch darüber hinaus ist, sofern nach den übrigen anerkannten Auslegungskriterien mehrere Auslegungsergebnisse möglich sind, derjenigen der Vorzug zu geben, die mit den Prinzipien der Verfassung am besten übereinstimmt (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage 1995, S. 160; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2004, L 1 AL 67/02, juris).
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