Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 2 AS 872/20 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13154
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 2 AS 872/20 NZB (https://dejure.org/2021,13154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.03.2021 - L 2 AS 872/20 NZB (https://dejure.org/2021,13154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. März 2021 - L 2 AS 872/20 NZB (https://dejure.org/2021,13154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Dortmund, 30.04.2020 - S 5 AS 3583/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 2 AS 872/20
    Die Kläger beantragen schriftsätzlich, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 30.04.2020, Az. S 5 AS 3583/18, zuzulassen.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 2 AS 872/20
    Der Streitgegenstand ist identisch mit dem erhobenen prozessualen Anspruch und wird bestimmt durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (stRspr, vgl hierzu nur BSG, Urteil vom 06. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Der Senat hat das Berufungsbegehren des Beklagten sinngemäß nach § 123 SGG i. V. m. § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. LSG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 9. März 2021 - L 2 AS 872/20 NZB -, juris, Rz. 23) dahingehend ausgelegt, dass er im Hauptantrag die Aufhebung des Urteils des SG vom 29. Juli 2022 und die Abweisung der Klage und im Hilfsantrag die Aufhebung des vorgenannten Urteils und die Zurückverweisung der Sache an das SG verfolgt, mithin sich das Verhältnis von Haupt- zu Hilfsantrag umkehrt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht