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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21 B ER (https://dejure.org/2022,18992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.06.2022 - L 9 SO 353/21 B ER (https://dejure.org/2022,18992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - L 9 SO 353/21 B ER (https://dejure.org/2022,18992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme von Miet- und Umbaukosten für einen behindertengerechten PKW im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Übernahme von Miet- und Umbaukosten für einen behindertengerechten PKW im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Der Anspruch auf Leistungen für ein Kraftfahrzeug setzt gem. §§ 113 Abs. 2 Nr. 7, 114 iVm 83 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX zunächst voraus, dass das Kraftfahrzeug als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist, die darin liegen, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R).

    In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein behinderter Mensch am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, ist abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche (§ 104 Abs. 2 SGB IX) nach den Umständen des Einzelfalls (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - L 9 SO 56/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Hierbei sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die Eilentscheidung zu Gunsten des Antragstellers nicht erginge, eine Klage in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, mit denen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erginge, die Klage aber erfolglos bliebe (vgl. Beschluss des Senates vom 05.05.2021 - L 9 SO 56/21 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 9 SO 103/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Scheidet eine Aufklärung der Sach- und Rechtslage in diesem Sinne im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer am effektiven Rechtsschutz orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschluss des Senats vom 27.05.2014 - L 9 SO 103/14 B ER).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Das erscheint im Hinblick auf seine gesundheitlichen Einschränkungen naheliegend, bedarf jedoch noch weiterer Feststellungen (vgl. dazu BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Neben den öffentlichen, namentlich fiskalischen Interessen des Antragsgegners und damit der Gemeinschaft der Steuerzahler, vorläufige Leistungen zu vermeiden, die im Falle eines Obsiegens in der Hauptsache möglicherweise nicht mehr zurückverlangt werden können (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER B) tritt der überragend wichtige Gesichtspunkt des Schutzes der Allgemeinheit vor einem nicht Fahrtüchtigen an der Teilnahme im Straßenverkehr, der der Regelung des § 83 Abs. 2 Satz 2 SGB IX zugrunde liegt.
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Denn jedenfalls für die Fahrtenkosten im Zusammenhang mit dem Rehabilitationssport besteht kein Anspruch gegen die Krankenkasse (vgl. BSG Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Scheidet eine Aufklärung der Sach- und Rechtslage in diesem Sinne im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer am effektiven Rechtsschutz orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschluss des Senats vom 27.05.2014 - L 9 SO 103/14 B ER).
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Das BSG betont in seiner Rechtsprechung ausdrücklich, dass jede starre zeitliche Vorgabe der dargestellten Systematik widerspreche, wonach maßgeblich zur weitmöglichsten Eingliederung in die Gesellschaft ein personenzentrierter Maßstab unter Berücksichtigung der individuellen Lebensverhältnisse sei (BSG Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Jedoch ist eine Vorbefassung der Behörde für das Rechtsschutzbedürfnis entbehrlich, wenn die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie einen solchen Antrag definitiv ablehnen wird (BVerwG Beschluss vom 22.11.2021 - 6 VR 4/21).
  • LSG Hessen, 28.04.2020 - L 4 SO 92/20

    Corona-Pandemie: Kein Mehrbedarf für Sozialhilfeempfänger wegen Bevorratung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - L 9 SO 353/21
    Die Glaubhaftmachung verlangt eine reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes; verbleibende Zweifel sind unschädlich (vgl Hessisches LSG Beschluss vom 28.04.2020 - L 4 SO 92/20 B ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 16b, 16c; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, JurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, Stand 22.11.2021, § 86b Rn. 415).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 2 S 882/22

    Beihilfe in Form eines pauschalen Zuschlags für Pflegebedürftige in ambulant

    Nach alledem oblag der Anbieterin bei einer Gesamtbetrachtung nicht die Betreuung der Mitglieder der Wohngemeinschaft im Sinne einer "Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung" (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 41/19 R - juris Rn. 15; Urteil vom 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R - juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 24.92 - BVerwGE 95, 149, juris Rn. 18; SG Freiburg, Urteil vom 04.07.2022 - S 9 SO 353/21 - n.v., das eine andere Wohngemeinschaft der Anbieterin betraf); es ist hier nicht von einem "Rundum-Sorglos-Paket" und mithin nicht von einer stationären Versorgungsform auszugehen (vgl. Giesbert in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, § 38a SGB XI Rn. 30).
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