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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 R 826/20   

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https://dejure.org/2021,34756
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 R 826/20 (https://dejure.org/2021,34756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2021 - L 21 R 826/20 (https://dejure.org/2021,34756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - L 21 R 826/20 (https://dejure.org/2021,34756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die rentenmindernde Berücksichtigung einer Übertragung von Entgeltpunkten auf den geschiedenen Ehegatten im Wege des Versorgungsausgleichs nach dem Wegfall des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 R 826/20
    Dass der Gesetzgeber das Prinzip des sofortigen und endgültigen Vollzugs des Versorgungsausgleichs mit der Einführung des Rentner- beziehungsweise Pensionistenprivilegs zunächst selbst teilweise durchbrochen hatte, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rn. 20 f., 27).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 R 826/20
    Der Gedanke, die spürbare Kürzung bei der ausgleichspflichtigen Person müsse sich, um mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar zu sein, für die ausgleichsberechtigte Person angemessen auswirken (vgl. BVerfGE 53, 257 ), steht der Kürzung der Versorgungsbezüge vor dem tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten bereits deshalb nicht entgegen, weil die Teilung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person hier unvermindert ihren Zweck erfüllt, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen.".
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - L 21 R 826/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu mit Beschluss vom 11.12.2014 (1 BvR 1485/12) ausgeführt (Rn. 16):.
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