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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10   

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https://dejure.org/2013,41639
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10 (https://dejure.org/2013,41639)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.10.2013 - L 11 KA 92/10 (https://dejure.org/2013,41639)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - L 11 KA 92/10 (https://dejure.org/2013,41639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeziehungen von Vertragsärzten und gesetzlichen Krankenkassen; Regelwerk zur Festsetzung der jeweiligen Dialyse-Praxen-Zulassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeziehungen von Vertragsärzten und gesetzlichen Krankenkassen; Regelwerk zur Festsetzung der jeweiligen Dialyse-Praxen-Zulassungen

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeziehungen von Vertragsärzten und gesetzlichen Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 16.03.2011 (L 11 KA 96/10 B ER) den die sofortige Vollziehung der Zweigpraxisgenehmigung anordnenden Bescheid der Beklagten vom 03.08.2009 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der im Hauptsacheverfahren verfolgten Klage festgestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Verwaltungsvorgänge der Beklagten und den Streitakten L 11 KA 96/10 B ER Bezug genommen.

    Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - verwiesen.

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Erbringung von Dialyseleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Die vom Kläger erhobene defensive Konkurrentenklage wäre nur unzulässig, wenn seine Rechte durch die Zweigpraxisgenehmigung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. ständige Rechtsprechung des BSG, u.v.a. Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R - m.w.N.).

    Das Regelwerk in Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV dient nach den Feststellungen des BSG in seinem Urteil vom 17.07.2011 - B 6 KA 27/10 R - zwar in erster Linie der Sicherstellung einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Dialyseleistungen, daneben aber auch dem Schutz der bereits in diesem Bereich tätigen Leistungserbringer.

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Ausreichend ist, wenn der Rechtsbereich des Klägers durch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Dritten direkt oder indirekt beeinfluss wird (BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RK 31/58 - und Urteil vom 22.06.1983 - 12 RK 35/82 -).
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R

    Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Eine rechtliche Betroffenheit ist regelmäßig zu verneinen, wenn derjenige, der die Feststellung betreibt, nicht berechtigt wäre, die Regelung des zwischen Dritten bestehenden Rechtsverhältnisses selbst zu beantragen oder anzufechten (BSG, Urteil vom 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R - m.w.N.).
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82

    Klage im eigenen Namen - Feststellung der Versicherungspflicht - Geschiedene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Ausreichend ist, wenn der Rechtsbereich des Klägers durch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Dritten direkt oder indirekt beeinfluss wird (BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RK 31/58 - und Urteil vom 22.06.1983 - 12 RK 35/82 -).
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Sie liegt vor, wenn durch eine Änderung der Sach- oder Rechtslage das Regelungsobjekt des Verwaltungsaktes wegfällt (BSG, Urteil vom 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R - und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R -).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Die Berufungsfrist des § 151 Abs. 1 SGG gilt indes nicht für die Anschlussberufung, die auch in der Sozialgerichtsbarkeit statthaft ist BSG in ständiger Rechtsprechung u.v.a. Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R - m.w.N.).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Sie liegt vor, wenn durch eine Änderung der Sach- oder Rechtslage das Regelungsobjekt des Verwaltungsaktes wegfällt (BSG, Urteil vom 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R - und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R -).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
    Die Genehmigung bezieht sich auf den konkreten Praxissitz (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10
    Die aufschiebende Wirkung der zum Az. S 2 KA 188/09 (L 11 KA 92/10) vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage wird festgestellt.

    Das Verfahren ist vor dem Senat zum Az. L 11 KA 92/10 anhängig.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Streitakte, den Inhalt der Akte L 11 KA 92/10 (S 14 KA 184/09) einschließlich der darin befindlichen Schriftsätze der Beteiligten sowie auf den Inhalt des beigezogenen Verwaltungsvorgangs der Antragsgegnerin.

    Demzufolge sind die Berufungen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin in der Hauptsache (L 11 KA 92/10) nach derzeitiger Einschätzung unbegründet.

    Während das SG München dies verneint (Urteil vom 12.12.2006 - S 43 KA 847/05 -), vertreten das LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -), das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -) und dem folgend das SG Düsseldorf (Urteil vom 11.08.2010 - S 2 KA 188/09 - Berufungsverfahren zum Az. L 11 KA 92/10 vor dem Senat anhängig) die gegenteilige Auffassung, derzufolge einem vorhandenen Leistungserbringer (hier: Dialyseeinrichtung) rechtliche Durchsetzungsmacht im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechts eingeräumt ist, um sein (tatsächliches) Interesse an der Abwehr weiterer Leistungserbringer (hier: Dialysezweigpraxis) durchzusetzen.

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