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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13   

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https://dejure.org/2014,34223
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13 (https://dejure.org/2014,34223)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.10.2014 - L 16 KR 388/13 (https://dejure.org/2014,34223)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - L 16 KR 388/13 (https://dejure.org/2014,34223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung; Streit über die Höhe der zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung und des vom Einkommen des Ehemannes der freiwillig Versicherten nach § 240 Abs. 5 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 3/12 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Die BVSzGs sind als untergesetzliche Normen für sich genommen ab 01.01.2009 - und somit auch rückwirkend - eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der GKV (BSG, Urteil vom 18.12.2013, - B 12 KR 3/12 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 22; vgl. auch Urteil des Senats vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11).

    Vielmehr enthält auch die Begründung zu Nr. 157 Buchst a des Entwurfs zum GKV-WSG (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, BT-Drucks 16/3100 S 163 zu Nr. 157 Buchst a und b) den Hinweis, dass bei der Beitragsbemessung "wie bisher die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen" ist (zu alledem BSG, Urteil vom 18.12.2013 - B 12 KR 3/12 R, a.a.O.).

    Beitragspflichtige Einnahmen sind nach § 3 Abs. 1 BVSzGs insbesondere das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung (BSG, Urteil vom 18.12.2013, a.a.O.).

  • BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R

    Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Dabei ist das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass § 240 Abs. 1 S. SGB V a.F. die Krankenkassen u.a. dazu ermächtigte, in ihrer Satzung zu regeln, dass für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder die Hälfte der Einnahmen des privat krankenversicherten, nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Beitragsbemessung heranzuziehen ist, wenn das nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Mitglied über keine oder geringere eigene Einnahmen verfügt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (BSG, Urteil vom 28.09.2011- B 12 KR 9/10 R -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R = BSGE 89, 213-227).

    Zu berücksichtigen ist dabei aber - ungeachtet des nicht auslegungsfähigen Wortlauts der Vorschrift - dass sich die Regelung des § 240 Abs. 5 SGB V nach der Gesetzesbegründung (a.a.O.) an der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R, a.a.O.) orientiert (vgl. dazu auch Bernsdorff in jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 240 SGB V Rn. 48), wonach § 240 Abs. 1 S. 2 SGB V a.F. die Krankenkasse nicht verpflichtete, Ehegatten-Einkommen stets bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Sie seien vielmehr autonomes Recht, zu deren Erlass der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Krankenkassen habe ermächtigen dürfen (Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11).

    Die BVSzGs sind als untergesetzliche Normen für sich genommen ab 01.01.2009 - und somit auch rückwirkend - eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der GKV (BSG, Urteil vom 18.12.2013, - B 12 KR 3/12 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 22; vgl. auch Urteil des Senats vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Dabei ist das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass § 240 Abs. 1 S. SGB V a.F. die Krankenkassen u.a. dazu ermächtigte, in ihrer Satzung zu regeln, dass für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder die Hälfte der Einnahmen des privat krankenversicherten, nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Beitragsbemessung heranzuziehen ist, wenn das nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Mitglied über keine oder geringere eigene Einnahmen verfügt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (BSG, Urteil vom 28.09.2011- B 12 KR 9/10 R -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R = BSGE 89, 213-227).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Hierbei kann vor allem auch die zu § 240 SGB V und seinen Vorgängervorschriften ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung herangezogen werden, die - soweit keine entgegenstehenden Änderungen dieser Norm erfolgt sind - als in den gesetzgeberischen Willen inkorporiert anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom BSG, Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R = BSGE 113, 1-23).
  • BSG, 23.01.2014 - B 12 KR 18/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - L 16 KR 388/13
    Dass sich die (Arbeits-)Einkommensermittlung im Beitragsrecht der freiwilligen Krankenversicherung im Übrigen am Einkommensteuerrecht ausrichtet, ist vom BSG unbeanstandet geblieben (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 23.01.2014 - B 12 KR 18/13 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2015 - L 1 KR 156/14

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie -

    In beiden Alternativen sieht die Vorschrift nur den Abzug von Freibeträgen für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder vor (ebenso SG Köln v. 9. März 2012 - S 29 KR 152/11 - juris Rn 27; LSG Baden-Württemberg v. 14. Mai 2013 - L 11 KR 1553/11 - juris Rn 25; LSG Nordrhein-Westfalen v. 9. Oktober 2014 - L 16 KR 388/13 - juris Rn 33).

    Auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG scheidet nach Auffassung des Senats aus (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen v. 9. Oktober 2014 - L 16 KR 388/13 - juris Rn 34; LSG Baden-Württemberg v. 14. Mai 2013 - L 11 KR 1553/11 - juris Rn 29).

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