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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20   

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https://dejure.org/2021,53984
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20 (https://dejure.org/2021,53984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2021 - L 18 R 856/20 (https://dejure.org/2021,53984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2021 - L 18 R 856/20 (https://dejure.org/2021,53984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung in mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des Klägers Keine objektive Hinderung an der Teilnahme am Termin bei der Verweigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschuldetes Fernbleiben bei unbegründeter Maskenverweigerung!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Einlass beim Gericht bei unbegründeter Maskenverweigerung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2021 - 13 B 104/21

    Befreiung von Maskenpflicht: Anforderung an ärztliches Attest

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20
    Erforderlich hierfür ist ein aktuelles Attest, das eine Diagnose erkennen lässt und darüber Auskunft gibt, welche konkreten Beeinträchtigungen durch das Tragen der Maske hervorgerufen werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2021 - 13 B 104/21 -, juris).
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 366/02

    Zustellungsurkunde; Beweiskraft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20
    Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008, B 13 R 138/07 B, juris; BFH Beschluss vom 10.11.2003, VII B 366/02, BFH-PR 2004, 113-114).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B

    Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20
    Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008, B 13 R 138/07 B, juris; BFH Beschluss vom 10.11.2003, VII B 366/02, BFH-PR 2004, 113-114).
  • BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Denn das Attest von H ist hinreichend konkret hinsichtlich der Diagnosen und damit aussagekräftig genug, um die Möglichkeit nicht ausschließen zu können, dass dem Kläger aus medizinischen Gründen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der mündlichen Verhandlung nicht zumutbar war (zu den Anforderungen in der Rspr vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 9.11.2021 - L 18 R 856/20 - juris RdNr 29 unter Verweis auf Rspr des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen) .
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