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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19   

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https://dejure.org/2022,37276
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19 (https://dejure.org/2022,37276)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2022 - L 12 SO 204/19 (https://dejure.org/2022,37276)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2022 - L 12 SO 204/19 (https://dejure.org/2022,37276)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Dementsprechend ist im Rahmen der Vorrang-Nachrang-Regelung des § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII a.F. nur eine Konkurrenz gleichartiger Leistungspflichten und keine Identität der Anspruchsberechtigten erforderlich (BVerwG a.a.O., Rn. 17, juris; vgl. auch BSG Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, Rn. 26, juris).

    Danach ist allerdings nicht entscheidend, ob mit der S Verträge nach den §§ 75 ff. SGB XII (in der bis zum, 31.12.2019 geltenden Fassung, a.F.) geschlossen wurden (vgl. BSG Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, Rn. 32, juris; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 06.09.2018, L 8 SO 2/16, Rn. 64, juris).

    Da eine Orientierung im Rahmen dieses Ermessens an § 39 SGB VIII indes angebracht ist, sind erstattungsfähig zunächst die Kosten - ohne den Lebensunterhalt -, die den Leistungen nach § 39 SGB VIII entsprechen (BSG Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, Rn. 34, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Es entspreche der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass erst bei einem IQ kleiner als 70 nach dem ICD-10 von einer geistigen Behinderung auszugehen sei (unter Hinweis auf u.a. OVG NRW Beschluss vom 29.09.2014, 12 E 774/14; OVG NRW Urteil vom 20.02.2002, 12 A 5322/00; LSG NRW Urteil vom 15.02.2016, L 20 SO 476/12).

    Bei der Abgrenzung der geistigen Behinderung von einer lediglich unterdurchschnittlichen Intelligenz kann allein von unterdurchschnittlicher Intelligenz bzw. einer reinen Lernbehinderung in der Regel nicht mehr gesprochen werden, wenn der IQ unterhalb von 70 liegt (vgl. dazu OVG NRW Urteil vom 20.02.2002, 12 A 5322/00, Rn. 47 ff., juris; OVG NRW Beschluss vom 29.09.2014, 12 E 774/14, Rn. 35, juris).

    Bei den oberhalb dieser Stufe, mit einem IQ zwischen 70 und 84 anzusiedelnden Personen kann dagegen von geistiger Behinderung nicht mehr gesprochen werden (OVG NRW Urteil vom 20.02.2002, 12 A 5322/00, Rn. 51).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 SO 2/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Auch eine Beiladung der Stiftung S Wohnen GmbH als Trägerin der Unterkunft des Hilfeempfängers kommt nicht in Betracht, weil diese im Erstattungsstreit (nach bereits erfolgter Bezahlung) nicht betroffen ist (BSG Urteil vom 26.10.2017, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 06.09.2018, L 8 SO 2/16, Rn. 42, juris).

    Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf des Kindes; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden, § 27 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB VIII. Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 06.09.2018, L 8 SO 2/16, Rn. 53, juris).

    Danach ist allerdings nicht entscheidend, ob mit der S Verträge nach den §§ 75 ff. SGB XII (in der bis zum, 31.12.2019 geltenden Fassung, a.F.) geschlossen wurden (vgl. BSG Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 7/13 R, Rn. 32, juris; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 06.09.2018, L 8 SO 2/16, Rn. 64, juris).

  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Zulässigkeit einer solchen Anschlussberufung nicht an (insoweit ablehnend: BSG Urteil vom 26.10.2017, B 8 SO 12/16 R, Rn. 15 f., juris).

    Eine notwendige Beiladung des Hilfeempfängers nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG ist nicht gegeben, weil er die Leistung bereits erhalten hat, diese nicht nochmals beanspruchen kann und die Entscheidung über die Erstattungsforderung keine Auswirkungen auf seine Rechtsposition hat (vgl. BSG Urteile vom 25.04.2013, B 8 SO 12/12 R, Rn. 9, juris; vom 12.11.2013, B 1 KR 27/12 R, Rn. 8, juris; und vom 26.10.2017, B 8 SO 12/16 R, Rn. 12 m.w.N., juris).

    Auch eine Beiladung der Stiftung S Wohnen GmbH als Trägerin der Unterkunft des Hilfeempfängers kommt nicht in Betracht, weil diese im Erstattungsstreit (nach bereits erfolgter Bezahlung) nicht betroffen ist (BSG Urteil vom 26.10.2017, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 06.09.2018, L 8 SO 2/16, Rn. 42, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen geistigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Entscheidend ist auch nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG Urteil vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R, Rn. 19, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 10.12.2014, L 2 SO 4518/12, Rn. 29, juris; OVG NRW Beschluss vom 10.08.2017, 12 B 754/17, Rn. 18, juris).

    Als Kriterien zur Feststellung der Wesentlichkeit der geistigen Behinderung müssen vielmehr verschiedene Faktoren herangezogen werden, die insbesondere auf den Grad der Selbstständigkeit bei der Alltagsbewältigung, bei Kindern insbesondere im Bereich der Beschulung, sowie der damit zusammenhängenden Notwendigkeit einer (ständigen) personellen und ggf. sächlichen (z.B. durch Hilfsmittel) Begleitung der betroffenen Person abstellen (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 10.12.2014, L 2 SO 4518/12, Rn. 30, juris; LSG NRW Urteil vom 15.03.2018, L 9 SO 389/16, n.v.).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Entscheidend ist auch nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG Urteil vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R, Rn. 19, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 10.12.2014, L 2 SO 4518/12, Rn. 29, juris; OVG NRW Beschluss vom 10.08.2017, 12 B 754/17, Rn. 18, juris).

    Dennoch ist zu betonen, dass das alleinige Abstellen auf einen Gesamt-IQ bereits der vom BSG (vgl. Urteil vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R, Rn. 19, juris) geforderten wertenden Betrachtung der Auswirkungen der Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeiten nicht gerecht wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 170/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Der Jugendhilfeträger bleibt vielmehr zur Erbringung der Leistung solange (auch) zuständig und verpflichtet, bis die Leistungen als vorhergehende Maßnahmen der Eingliederungshilfe von dem Sozialhilfeträger verantwortet werden (OVG NRW Urteil vom 01.04.2011, 12 A 153/10, Rn. 38 f. m.w.N., juris; LSG NRW Urteil vom 28.01.2013, L 20 SO 170/11, Rn. 40, juris).

    Vielmehr wird innerhalb eines IQ-Bereichs von 55 bis 69 eine zwar leichte, aber dennoch wesentliche geistige Behinderung angenommen (LSG NRW Urteil vom 28.01.2013, L 20 SO 170/11, Rn. 53, juris; OVG NRW Beschluss vom 15.03.2012, 12 A 1792/11, Rn. 4 ff., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - 12 E 774/14

    Anspruch eines jungen Volljährigen auf Weitergewährung von Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    Es entspreche der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass erst bei einem IQ kleiner als 70 nach dem ICD-10 von einer geistigen Behinderung auszugehen sei (unter Hinweis auf u.a. OVG NRW Beschluss vom 29.09.2014, 12 E 774/14; OVG NRW Urteil vom 20.02.2002, 12 A 5322/00; LSG NRW Urteil vom 15.02.2016, L 20 SO 476/12).

    Bei der Abgrenzung der geistigen Behinderung von einer lediglich unterdurchschnittlichen Intelligenz kann allein von unterdurchschnittlicher Intelligenz bzw. einer reinen Lernbehinderung in der Regel nicht mehr gesprochen werden, wenn der IQ unterhalb von 70 liegt (vgl. dazu OVG NRW Urteil vom 20.02.2002, 12 A 5322/00, Rn. 47 ff., juris; OVG NRW Beschluss vom 29.09.2014, 12 E 774/14, Rn. 35, juris).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    In einem derartigen Fall ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Angaben über Art und Umfang der künftigen Leistungen allgemein unter Verwendung der Kenntnisse gemacht werden, die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhanden sind (vgl. zu Vorstehendem BSG Urteil vom 22.08.2000, B 2 U 24/99 R, Rn. 17 ff., juris; BVerwG Urteil vom 19.08.2010, 5 C 14/09, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
    In einem derartigen Fall ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Angaben über Art und Umfang der künftigen Leistungen allgemein unter Verwendung der Kenntnisse gemacht werden, die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhanden sind (vgl. zu Vorstehendem BSG Urteil vom 22.08.2000, B 2 U 24/99 R, Rn. 17 ff., juris; BVerwG Urteil vom 19.08.2010, 5 C 14/09, Rn. 22, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2017 - 12 B 754/17
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 12 A 1792/11

    Vorliegen einer leichten Intelligenzminderung i.S.e. geistigen Behinderung bei

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Heilmittel - keine Begrenzung des Erstattungsanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 153/10

    Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe -

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 20 SO 476/12

    Streit um die Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
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