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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - L 9 AL 22/20 (https://dejure.org/2020,50652)
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Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an die Ermittlung des Bemessungsentgelts unter Berücksichtigung der sogenannten Zuflusstheorie; Keine Berücksichtigung nicht abgerechneter Arbeitsentgelte
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 27.01.2020 - S 28 AL 650/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
- BSG, 01.02.2021 - B 11 AL 74/20 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R
Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung für die Höhe des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Mit weiterem Änderungsbescheid vom 20.11.2019 hat die Beklagte - auch nach einem rechtlichen Hinweis des Sozialgerichts unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BSG vom 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R - dem Kläger Arbeitslosengeld für 360 Tage ab dem 01.07.2016 bis zum 30.06.2017 i.H.v. 42, 36 EUR täglich bewilligt und hierbei nunmehr auch die abgerechneten Arbeitsentgelte während der Zeit der unwiderruflichen Freistellung des Klägers vom 01.01.2016 bis 30.06.2016 berücksichtigt.Darüber hinaus seien auch die Entgeltabrechnungszeiträume mit einzubeziehen, die in die Zeit einer unwiderruflichen Freistellung fielen (Hinweis auf BSG, Urt. v. 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R -).
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese sog. Zuflusstheorie nur dahingehend modifiziert, als auch diejenigen Teile des Arbeitsentgelts als "erzielt" gelten, die dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden infolge nachträglicher Vertragserfüllung für den Bemessungszeitraum (tatsächlich) zugeflossen sind (s. BSG, Urt. v. 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 -, juris Rn. 29 ff.). - BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Teilabrechnungszeiträume seien nicht zu berücksichtigen, auch nicht, wenn sie in den Bemessungsrahmen hineinragen würden (Hinweis u.a. auf BSG, Urt. v. 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R -). - BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Mit anderen Worten: Was der Arbeitgeber nicht abgerechnet hat, kann nicht Gegenstand des Bemessungsentgelts sein (s. hierzu BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R -, juris Rn. 21). - BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Abgerechnet sei ein Lohnabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum erarbeitete Arbeitsentgelt vollständig errechnet habe, so dass das Arbeitsentgelt ohne weitere Rechenoperationen an den Arbeitnehmer ausgezahlt und überwiesen werden könne (Hinweis auf BSG, Urt. v. 23.11.1988 - 7 RAr 38/87 -).
- LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 67/20 S 9 AL 22/20 Dresden.