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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12   

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https://dejure.org/2015,24261
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12 (https://dejure.org/2015,24261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2015 - L 17 U 114/12 (https://dejure.org/2015,24261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - L 17 U 114/12 (https://dejure.org/2015,24261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Eingruppierung der Klägerin als ambulantes Zirkusunternehmen und Veranlagung zu berufgenossenschaftlichen Beiträgen gemäß dem ab 2005 gültigen Gefahrtarif (hier Veranlagung in der Gefahrtarifstelle 15 in Gewerbegruppe 82 mit einer Gefahrklasse von 25); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Eingruppierung der Klägerin als ambulantes Zirkusunternehmen und Veranlagung zu berufgenossenschaftlichen Beiträgen gemäß dem ab 2005 gültigen Gefahrtarif (hier Veranlagung in der Gefahrtarifstelle 15 in Gewerbegruppe 82 mit einer Gefahrklasse von 25)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das Bundessozialgericht für den mit dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs dargelegt hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2006, B 2 U 2/05 R, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Die Veranlagung nach Gefahrklassen soll eine möglichst gerechte Verteilung der Unfalllast auf die Beitragspflichtigen gewährleisten (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2006 a.a.O., Rn. 21).

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung eines anderen, "passenderen" Gewerbezweigs folgen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O., Rn. 23).

    Insofern unterscheiden sich die Vorgaben für die Zusammenstellung von Gewerbezweigen von denjenigen bei der Bildung der Gefahrtarifstellen, in denen durchaus auch technologisch nicht verwandte Gewerbezweige nach dem Belastungsprinzip zu einer Gefahrengemeinschaft zusammengefasst werden können (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2006 a.a.O., Rn. 24).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Er zielt damit letztlich auf eine rechtliche Wertung ab (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 36; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2005, L 2 U 38/04, Rn. 40, juris), die aber der Senat zu treffen hat und bei der weniger die Sicht der von den Sachverständigen repräsentierten Fachgebiete als vielmehr unfallversicherungsrechtliche Kriterien und die Handhabbarkeit für die behördliche Praxis im Vordergrund stehen.

  • SG Fulda, 30.12.2010 - S 4 U 28/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Eine solche Bindungswirkung besteht nur für die an diesem Verfahren beteiligten Berufsgenossenschaften, also für die Beklagte und für die Verwaltungsberufsgenossenschaft, nicht aber für den an diesem Verfahren gar nicht beteiligten Unternehmer, hier die Klägerin - auch wegen der in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantierten Rechtsweggarantie - und schon gar nicht für die Sozialgerichte, deren Kassationsrecht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG unberührt bleiben muss (vgl. SG Fulda, Gerichtsbescheid vom 30.12.2010, S 4 U 28/09, zitiert nach juris, Rn. 29; Sozialgericht Itzehoe, Urteil vom 27.05.2013, S 30 U 11/10, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • SG Itzehoe, 27.05.2013 - S 30 U 11/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Eine solche Bindungswirkung besteht nur für die an diesem Verfahren beteiligten Berufsgenossenschaften, also für die Beklagte und für die Verwaltungsberufsgenossenschaft, nicht aber für den an diesem Verfahren gar nicht beteiligten Unternehmer, hier die Klägerin - auch wegen der in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantierten Rechtsweggarantie - und schon gar nicht für die Sozialgerichte, deren Kassationsrecht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG unberührt bleiben muss (vgl. SG Fulda, Gerichtsbescheid vom 30.12.2010, S 4 U 28/09, zitiert nach juris, Rn. 29; Sozialgericht Itzehoe, Urteil vom 27.05.2013, S 30 U 11/10, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Er zielt damit letztlich auf eine rechtliche Wertung ab (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 36; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2005, L 2 U 38/04, Rn. 40, juris), die aber der Senat zu treffen hat und bei der weniger die Sicht der von den Sachverständigen repräsentierten Fachgebiete als vielmehr unfallversicherungsrechtliche Kriterien und die Handhabbarkeit für die behördliche Praxis im Vordergrund stehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 96/06

    Aufbau von Partyzelten als Zeltbauer im gewerberechtlichen Sinn; Änderung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Soweit die Klägerin also mit dem individuellen Risiko nur des Zeltauf- und abbaus argumentiere, müssten die zuvor genannten höheren Gefahrklassen als Orientierung herangezogen werden (zur Frage der rechtmäßigen Veranlagung im Zeltbaugewerbe, risikoabhängig, vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.01.2007 - L 6 U 96/06 -).
  • LSG Sachsen, 31.08.2011 - L 6 U 51/09

    Europarechtskonformität der Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Dessen ungeachtet sei die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung europarechtskonform (vgl. bereits Bundessozialgericht, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R - zuletzt Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 31.08.2011 - L 6 U 51/09 - unter Vorlage an den EuGH).
  • LSG Hessen, 17.02.2014 - L 9 U 273/09

    Gefahrtarif; Wohnungs- und Siedlungsunternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Steht dagegen die nach technologischen Gesichtspunkten richtige Zuordnung der Klägerin fest, kann die Zugehörigkeit zu der Unternehmensart von der Klägerin nicht mit dem Hinweis auf die unterschiedliche Belastungssituation in Frage gestellt werden (vgl. Hessisches Landessozialgericht ,Urteil vom 17.02.2014, L 9 U 273/09, Seite 13 der Urteilsabschrift).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Hierbei können die Kriterien, die unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgestellt worden sind, herangezogen werden, weil bei der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO übernommen worden ist und auch die neu eingeführte Vorschrift des § 157 Abs. 2 S. 1 SGB VII über die Bildung von Gefahrtarifstellen lediglich der bisherigen Praxis der Berufsgenossenschaften Rechnung trägt (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2003, B 2 U 7/02 R, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12
    Die Klägerin die Richtigkeit der Berechnung der Gefahrklasse selbst im Übrigen auch nicht bezweifelt und die Beklagte ist der Klägerin für die Bildung von Gefahrtarifstellen ohnehin nicht darlegungspflichtig (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.04.2013, B 2 U 8/12, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmen - Unternehmer -

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