Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anforderungen an die Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Stellplatzes auf einem Campingplatz
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kläger erhält Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitslosengeld II für die Zeltplatzmiete
- lto.de (Kurzinformation)
Hartz-IV-Leistungen: Ein Zelt auf dem Campingplatz gilt als Unterkunft
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete?
- haufe.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II für eine Zeltplatzmiete
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ein Zelt auf einem Campingplatz ist eine Unterkunft
Verfahrensgang
- SG Köln, 26.07.2021 - S 2 AS 2783/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
Unter einer Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters bzw. der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren) zu gewährleisten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R m.w.N.).Ob eine voraussichtlich nur vorübergehende Nutzung beabsichtigt oder die Nutzung eines Objekts zu Wohnzwecken im Vergleich mit anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II üblich ist, ist ebenfalls nicht entscheidend (BSG, Urteil vom 19.05.2021- B 14 AS 19/20 R).
Das gilt für unregelmäßige oder in größeren Zeitabständen anfallende Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich in gleicher Weise wie für laufende Kosten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R m.w.N.) Daher sind nachträglich für die Nutzung einer Unterkunft entstandene Kosten bei späterer Fälligkeit keine dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung zuzuordnenden Bedarfe, sondern im Monat ihrer Fälligkeit bei den Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 6 S 1323/93
Sozialhilferecht: keine Hilfe zur Anschaffung eines Zeltes als Unterkunft; zum …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Entscheidung des VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.1994 - 6 S 1323/93, wonach ein Zelt keine Unterkunft sei.Soweit sich der Beklagte auf den Beschluss des VGH Mannheim vom 16.12.1994 -6 S 1323/93 - beruft, ist anzumerken, dass Streitgegenstand dieses Verfahrens nicht die Übernahme der Kosten für einen Stellplatz war, sondern die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Zeltes mit Ausstattung zum Zweck des "wilden Zeltens" in der Stadt.
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt …
- BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
Dabei sind bei der Frage, ob bzw. inwieweit eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dazu führt, dass der ursprüngliche Bewilligungsbescheid vom 15.05.2019 weitergehend zu Gunsten des Klägers abzuändern ist, grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl. nur BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R). - SG Freiburg, 13.01.2022 - S 9 AS 84/22
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1201/21
Ein Zelt als Form des Obdachs kann nicht pauschal von dem Begriff der Unterkunft ausgenommen werden (siehe auch SG Freiburg, Beschluss vom 13.01.2022 - S 9 AS 84/22 R).