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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,3643
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22 B ER (https://dejure.org/2022,3643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2022 - L 7 AS 119/22 B ER (https://dejure.org/2022,3643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - L 7 AS 119/22 B ER (https://dejure.org/2022,3643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Eingliederungsbescheid nach dem SGB II ; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die Festlegung der Gegenleistungen des Leistungsträgers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Die Wertgrenze des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG greift im Falle des Rechtsschutzes gegen einen Eingliederungsbescheid aber nicht, denn dieser ist nicht auf eine betragsmäßig konkret berechenbare Geldleistung gerichtet, sondern konkretisiert das Sozialrechtsverhältnis zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Jobcentern mit wechselseitigen Rechten und Pflichten und dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, ohne bloße Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen zu sein (BSG Urteil vom21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R).

    Sie bleibt auch insoweit Orientierungspunkt, als § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB II n.F. regelt, dass die Eingliederungsvereinbarung regelmäßig, spätestens nach sechs Monaten überprüft und fortgeschrieben werden soll (vgl. hierzu BSG Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat und die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis - ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 23.11.2020 nicht zu beanstanden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).

    Es ist dem Antragsteller insbesondere zumutbar, pro Monat fünf - nicht zwingend schriftliche - Bewerbungen zu tätigen (vgl. zum zumutbaren Umfang von Bewerbungen Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).

  • SG Köln, 20.01.2022 - S 26 AS 165/22
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Gleichzeitig hat er beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen (S 26 AS 165/22 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 7 AS 57/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Kein Leistungsausschluss bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Maßgebend ist, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18 B ER und vom vom 02.03.2017 - L 7 AS 57/17 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Aufl., § 86b Rn. 12f ff. mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Maßgebend ist, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18 B ER und vom vom 02.03.2017 - L 7 AS 57/17 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Aufl., § 86b Rn. 12f ff. mwN).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

  • LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer UG - Rechtsmacht

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