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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17   

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https://dejure.org/2019,22833
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 (https://dejure.org/2019,22833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 799
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
    Größere Spielräume, die auch abhängig Beschäftigten aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit zustehen, können dabei nicht als maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung herangezogen werden(st.Rspr., so zuletzt LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn.108, juris, unter Hinweis auf die Rspr. d. BAG und des BSG).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung, ebenso wie die Überbürdung von Kosten, die andernfalls der Auftraggeber zu tragen hätte, namentlich der Investition in für die Ausübung der Arbeit notwendige Arbeitsmittel, stellt nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln und damit ein berücksichtigungsfähiges Unternehmerrisiko dar, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft und tatsächliche Chancen einer - allerdings deutlich - höheren Einkommenserzielung, die auch Eigenvorsorge zulässt, gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 27f; Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, Rn. 27, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 2019 - L 7 R 715/17 -, Rn. 78, juris; LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 124,juris; Urteil vom 23. Januar 2019 - L 8 R 1020/16 -, Rn. 93; LSG NRW, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 8 R 253/15 -, Rn. 99, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. April 2016 - L 7 R 377/15 -, Rn. 100, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50-62, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Rn. 50; s.a. BSG, Beschluss vom 26. März 2019 - B 12 R 47/18 B -, Rn. 10, juris).

    Dies schließt es aus, dass über die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit allein die von den Vertragschließenden getroffenen Vereinbarungen entscheiden (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4 (vorgesehen), Rn. 19 mw.Hw., u.a. zum weiteren Schutzzweck: Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen vgl BSG Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 31; vgl. zuletzt LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 105, juris).

    Die Entscheidungen der Landessozialgerichte über Auslieferungsfahrer der HLGD bzw. den Betreibern des Satellitendepots, die neben eigenen Fahrern Subunternehmer mit eigenen oder selbst geleasten Kraftfahrzeugen beschäftigen, um die Pakete der HLGD möglichst taggenau unter Berücksichtigung eines Qualitätshandbuches und mithilfe eines anzumietenden Scanners auszuliefern, fallen bei im Übrigen unterschiedlichen Fallvarianten soweit ersichtlich ausschließlich im Sinne der Feststellung abhängiger Beschäftigung aus (LSG NRW, Urteile vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 und L 8 R 1088/17; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2018 - L 1 KR 490/15; Thüringer LSG, Urteil vom 25. Januar 2018 - L 2 R 1141/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2017 - L 8 R 437/15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 1554/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 8 R 862/15; Bayr. LSG, Urteil vom 23. November 2015 - L 7 R 1008/14; Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14; Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 358/12).

    Unter Berücksichtigung eines - bei 40 % "sozialen Nebenkosten" - pauschaliert angenommenen Arbeitgeberanteils von 20 % des Bruttolohns eines abhängig Beschäftigten (entsprechend dem Faktor 1, 2) erlaubt das Honorar einer selbstständigen Kraft eine adäquate Eigenvorsorge frühestens dann, wenn es - je Zeiteinheit - mindestens so hoch ist wie der Bruttolohn einer abhängig beschäftigten Kraft, multipliziert mit dem Faktor 1, 5 (1,25 x 1, 2) (LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 136, juris; Urteil vom 30. August 2017 - L 8 R 962/15 -, Rn. 115 -117, juris).

    Da die Klägerin die von ihr gegenüber der HLGD übernommene Verpflichtung auf den Beigeladenen zu 1. vertraglich übertragen hat, ist ihr dies zuzurechnen, als handle es sich um von ihr erteilte Weisungen und eine Eingliederung in ihr Unternehmen (so auch LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn.121, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 BA 3118/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter einer GbR, die zur

    Auch im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist eine Vergütung nach geleisteter Arbeit möglich (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, juris).
  • SG Gelsenkirchen, 13.01.2020 - S 24 BA 44/18

    Kurierfahrer kann sozialversicherungsrechtlich selbständig sein

    Sie kann selbst dann noch gegeben sein, wenn lediglich der Geschäfts- oder Betriebszweck vorgegeben und es dem Beschäftigten überlassen wird, welche Mittel er zur Erreichung der Ziele einsetzt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 117, juris).

    Er musste hierfür aber weder auf EDV noch auf sonstige Sachmittel zurückgreifen, die ihm von dem Kläger zur Verfügung gestellt worden wären oder deren Benutzung ihm von dem Kläger vorgeschrieben worden wäre (vgl. dagegen zu anderen Konstellationen von Kurierfahrten LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 117 ff., juris).

    So regelte das Vertragswerk, bestehend aus dem Subunternehmervertrag und nach ausdrücklicher Angabe des Beigeladenen zu 1) nicht ergänzt durch etwaige Mitarbeiterhandbücher, die Art und Weise der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) nur rudimentär (vgl. dagegen zu anderen Konstellationen von Kurierfahrten LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 116, juris).

    Dass man den Beigeladenen zu 1) hierbei gewähren ließ, spricht eindrücklich gegen ein Weisungsrecht des Klägers gegenüber dem Beigeladenen zu 1) bezüglich der Art und Weise der Verrichtung der Tätigkeit (vgl. zum Ganzen auch LSG NRW, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 107 ff., juris).

  • SG Detmold, 11.06.2021 - S 21 BA 9/21
    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens einer derartigen dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstmöglichkeiten eingesetzt werden können (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 108 m.w.N., zitiert nach juris).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019, - L 8 R 1086/17 -, Rn. 124 m.w.N., zitiert nach juris).

    Auch Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern - wenn auch nur in den Grenzen der hierzu entwickelten Rechtsprechung - grundsätzlich den aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstandenen Schaden ersetzen; Haftpflichtversicherungen sind auch bei abhängig Beschäftigen zu finden (LSG NRW, Urteil vom 10.04.2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 130 m.w.N., zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
    Der sozialversicherungsrechtliche Status eines Betriebsinhabers wird zudem seitens der Gewerbeaufsicht nicht geprüft (vgl. Senatsurt. v. 10.4.2019 - L 8 R 1086/17 - juris Rn. 133 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 10.05.2021 - L 7 BA 76/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Leistungen,

    Auch dass N über ein eigenes Büro mit entsprechender Ausstattung und über einen Pkw verfügt habe, reiche für eine Bewertung als selbständige Tätigkeit nicht aus (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, Rn. 20, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R -, Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. April 2019 - L 8 R 1086/17 -, Rn. 128).
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