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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03 (https://dejure.org/2004,17847)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.05.2004 - L 3 RA 12/03 (https://dejure.org/2004,17847)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - L 3 RA 12/03 (https://dejure.org/2004,17847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorgezogene Altersrente bei Arbeitslosigkeit; Entrichtung der Pflichtbeiträge im maßgeblichen 10-Jahres-Zeitraum; Zeiten der Arbeitslosigkeit als rentenrechtliche Anrechnungszeiten; Notwendigkeit der Meldung als "arbeitssuchend"; Voraussetzungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 69/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit, Tatbestandswirkung der Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Denn - abgesehen davon, dass der Kläger bei Beginn des möglichen Anrechnungszeitraumes sein 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und eine Willensäußerung des Inhaltes, er wolle Leistungen nach § 105 c AFG in Anspruch nehmen, fehlt, - fordert die Rechtsprechung auch für diesen Fall zur Annahme einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, dass der Arbeitslose sich wenigstens alle drei Monate bei der Arbeitsverwaltung als weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit suchend gemeldet hat (BSG, Urteil vom 18.07.1996, - 4 RA 69/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 unter Anschluss an BSG, Urteil vom 08.02.1996, - 13 RJ 19/95 - = BSG 78, 1 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Die gleiche Voraussetzung gilt für die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI nach der insoweit konstanten Rechtsprechung der Obergerichte (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 = NZS 1995, 183 im Anschluss an BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 = NZA 1991, 829; Niesel in KasslerKommentar zum SGB VI, Stand November 2003, § 58 SGB VI RdNr. 29 ff. m. w. N.).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Die gleiche Voraussetzung gilt für die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI nach der insoweit konstanten Rechtsprechung der Obergerichte (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 = NZS 1995, 183 im Anschluss an BSGE 68, 163 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 = NZA 1991, 829; Niesel in KasslerKommentar zum SGB VI, Stand November 2003, § 58 SGB VI RdNr. 29 ff. m. w. N.).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Denn - abgesehen davon, dass der Kläger bei Beginn des möglichen Anrechnungszeitraumes sein 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und eine Willensäußerung des Inhaltes, er wolle Leistungen nach § 105 c AFG in Anspruch nehmen, fehlt, - fordert die Rechtsprechung auch für diesen Fall zur Annahme einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, dass der Arbeitslose sich wenigstens alle drei Monate bei der Arbeitsverwaltung als weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit suchend gemeldet hat (BSG, Urteil vom 18.07.1996, - 4 RA 69/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 unter Anschluss an BSG, Urteil vom 08.02.1996, - 13 RJ 19/95 - = BSG 78, 1 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Solange sollte wegen fehlender Meldung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, auch dann nicht, wenn lediglich ein mißglückter Arbeitsversuch unternommen worden war (BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3; Niesel-Brand, SGB III, 2. Aufl. 2002, § 122 RdNr. 10 m. w. N.).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03
    Die Arbeitslosmeldung im Sinne des AFG ist genauso wie die Verfügbarkeit ein tatsächlicher Vorgang, der durch eine (fiktive) rechtmäßige Verwaltungshandlung als einzig zulässige Rechtsfolge eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht ersetzt werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt: Urteil des BSG vom 11.03.2004, - B 13 RJ 16/03 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 765/14

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen

    Versicherungsbefreiung könne nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sich die Tätigkeit des Mitglieds der Versorgungseinrichtung, die von der Versicherungspflicht befreit werden solle, als berufsspezifisch darstelle (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.08.2005, Az.: L 3 RA 72/04; Urteil vom 19.03.2004, Az.: L 3 RA 12/03).

    Charakteristisch für einen Syndikusanwalt sei, dass er als zugelassener Rechtsanwalt zu einem nicht anwaltlichen, also standesrechtlich nicht gebundenen Arbeitgeber in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen ständigen Beschäftigungsverhältnis stehe und seine Arbeitszeit und Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müsse, wobei diese Tätigkeit auch die Ausübung von Rechtsberatung umfassen könne (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.03.2004, Az.: L 3 RA 12/03).

    Ein Syndikusanwalt werde innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.03.2004, Az.: L 3 RA 12/03).

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