Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31635
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16 B (https://dejure.org/2017,31635)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2017 - L 12 SO 270/16 B (https://dejure.org/2017,31635)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - L 12 SO 270/16 B (https://dejure.org/2017,31635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Genügende Anhaltspunkte zur Streitwertbestimmung; Objektive Bedeutung des Rechtsstreits für den Kläger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Genügende Anhaltspunkte zur Streitwertbestimmung; Objektive Bedeutung des Rechtsstreits für den Kläger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2009 - L 10 B 42/08

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16
    Der Senat entscheidet gemäß § 68 Abs. 2 S. 7 i.V.m. § 66 Abs. 6 S.1 2. HS GKG über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter (vgl. ausführlich z.B. LSG NRW Beschlüsse vom 1.4.2009, L 10 B 42/08 P und vom 3.4.2017, L 1 KR 922/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 11 KA 40/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16
    Zwar findet der Gedanke in der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Gerichts regelmäßig Anwendung (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 1.7.2004, L 5 B 2/04 KR ER, L 8 R 817/12 B) sofern einer Entscheidung in einem Verfahren auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht faktisch eine endgültige Bedeutung zukommt (so z.B. LSG NRW Beschluss vom 14.8.2012, L 11 KA 40/12 B ER); ihm ist aber bereits durch das Abstellen des Ausgangsgerichts auf den Jahreszeitraum, obwohl die Ausschreibung zumindest in ihrer Option fünf Jahre betrifft, genüge getan.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16
    Zwar findet der Gedanke in der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Gerichts regelmäßig Anwendung (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 1.7.2004, L 5 B 2/04 KR ER, L 8 R 817/12 B) sofern einer Entscheidung in einem Verfahren auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht faktisch eine endgültige Bedeutung zukommt (so z.B. LSG NRW Beschluss vom 14.8.2012, L 11 KA 40/12 B ER); ihm ist aber bereits durch das Abstellen des Ausgangsgerichts auf den Jahreszeitraum, obwohl die Ausschreibung zumindest in ihrer Option fünf Jahre betrifft, genüge getan.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 8 R 817/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16
    Zwar findet der Gedanke in der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Gerichts regelmäßig Anwendung (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 1.7.2004, L 5 B 2/04 KR ER, L 8 R 817/12 B) sofern einer Entscheidung in einem Verfahren auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht faktisch eine endgültige Bedeutung zukommt (so z.B. LSG NRW Beschluss vom 14.8.2012, L 11 KA 40/12 B ER); ihm ist aber bereits durch das Abstellen des Ausgangsgerichts auf den Jahreszeitraum, obwohl die Ausschreibung zumindest in ihrer Option fünf Jahre betrifft, genüge getan.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - L 1 KR 922/16

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Hilfswiderklage; Keine Zusammenrechnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 12 SO 270/16
    Der Senat entscheidet gemäß § 68 Abs. 2 S. 7 i.V.m. § 66 Abs. 6 S.1 2. HS GKG über die Beschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter (vgl. ausführlich z.B. LSG NRW Beschlüsse vom 1.4.2009, L 10 B 42/08 P und vom 3.4.2017, L 1 KR 922/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 SO 227/19

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren Zuständigkeit des

    Soweit der Senat zu einem anderen Ergebnis kommt als in seinem Beschluss vom 10.07.2017 (Az.: L 12 SO 270/16 B), in dem er noch von einem Streitwert von 1.445.000 Euro für das Führen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens S 42 SO 73/16 ER ausgegangen war, liegt dies an dem im weiteren Verlauf eingetretenen Erkenntnisgewinn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht