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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - L 5 KR 470/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Krankenversicherung
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- rechtsportal.de
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 16.04.2019 - S 27 KR 280/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - L 5 KR 470/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R
Krankenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - L 5 KR 470/19
Grundlage ihrer Entscheidung sei das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.4.2016 (B 12 KR 24/14 R).Mit ihrer am 8.3.2018 erhobenen Klage hat die Klägerin darauf hingewiesen, dass das BSG in der Entscheidung vom 27.4.2016 (aaO) unter Rn. 25 eine Öffnungsmöglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung gesehen habe.
Zwar habe der Gesetzgeber mit der Einführung des S. 2 ausdrücklich auf die von den Beteiligten zitierte Entscheidung des BSG vom 27.4.2016 (aaO) und die daraus resultierende Einschränkung des Befreiungsrechts nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V reagiert.
Ob sich § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V nur auf Personen bezieht, die zuvor überhaupt keiner Versicherungspflicht unterlagen oder auch denjenigen ein Antragsrecht zubilligt, bei denen lediglich ein anderer die Versicherungspflicht auslösender Tatbestand eintritt, lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift ("wer versicherungspflichtig wird durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente") nicht eindeutig entnehmen (BSG, Urteil vom 7.4.2016 - B 12 KR 24/14 R).
Das BSG habe mit seinem Urteil vom 27.4.2016 (B 12 KR 24/14 R) die bis dahin gängige Rechtsauslegung enger gefasst und ein Befreiungsrecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V bei einem unmittelbar zuvor bestehenden anderen Versicherungspflichttatbestand verneint.
Der Senat hat die Revision zugelassen, da er von der Entscheidung des BSG im Urteil vom 7.4.2016 (B 12 KR 24/14 R) abweicht; § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG.
- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - L 5 KR 470/19
Im Übrigen könne aus einer etwaigen telefonischen Fehlinformation kein Anspruch auf eine positive Entscheidung abgeleitet werden (Urteil des BSG vom 22.2.1980 - 12 RK 34/79).