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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, L 21 AS 960/18 B   

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https://dejure.org/2018,46264
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, L 21 AS 960/18 B (https://dejure.org/2018,46264)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, L 21 AS 960/18 B (https://dejure.org/2018,46264)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - L 21 AS 959/18 B ER, L 21 AS 960/18 B (https://dejure.org/2018,46264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; Leistungsausschluss für Ausländer; Anforderungen an ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer; Kein Leistungsanspruch auf der Grundlage einer generellen Freizügigkeitsvermutung; Verfassungsmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18
    dd) Die Antragsteller sind gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII auch von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen (zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des SGB XII siehe BSG, 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -, Rn.36 ff., juris).

    Bereits vorab ist darauf hinzuweisen, dass Leistungsausschlüsse bei existenzsichernden Leistungen eng auszulegen sind und im Grundsatz der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers vorbehalten bleiben (siehe zu Voraussetzungen und zu einer Ausnahme BSG, 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R -, Rn. 19 ff., juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18
    Dazu gehört es, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (so BVerfG, 1.8.2017 - 1 BvR 1910/12 -, Rn. 16, juris, unter Verweis auf BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18
    § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gibt vielmehr die Übernahme der "angemessenen" Kosten vor und dient im Zusammenwirken mit anderen Leistungen dazu, über die Verhinderung der bloßen Obdachlosigkeit hinaus das Existenzminimum sicherzustellen (vgl. BVerfGE 125, 175 (228)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

    Denn sowohl die Hemmung der Wirksamkeit als auch der Vollziehbarkeit bedeuteten im Ergebnis, dass aus den Verlustfeststellungen derzeit keine für die Antragsteller nachteiligen Folgen resultieren dürften (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: LSG NRW, Beschluss vom 10.12.2018 -L 21 AS 959/18 B ER und Beschluss vom 27.12.2018 - L 12 AS 1711/18 B ER).

    Der Senat folgt aber nicht der Rechtsprechung, wonach der durch Klageerhebung und die Aufhebung der Verfügung der sofortigen Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO ausgelöste Suspensiveffekt die Wirksamkeit der Verlustfeststellung und die Ausreisepflicht der Antragsteller beseitigt, indem er die Zukunftsoffenheit des Aufenthaltes eines Unionsbürgers wiederherstellt (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 09.10.2019 - L 4 SO 160/19 B ER m.w.N.; LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2019 - L 8 SO 109/19 B ER m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 20.03.2018 - L 3 AS 73/18 R; anscheinend auch LSG NRW, Beschluss vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18 ).

    Der Rechtsprechung, wonach die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakt zur Folge hat, dass aus der Feststellung keine rechtlichen oder tatsächlichen Folgerungen gezogen werden dürfen bzw. die gestaltende Wirkung nicht eintreten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2017 - L 8 SO 262/17 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 27.12.2018 - L 12 AS 1711/18 B ER und vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER), folgt der Senat nicht.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - L 6 AS 92/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Soweit die Gegenauffassung von einer umfassenden aufschiebenden Wirkung in dem Sinne ausgeht, dass bei Widerspruch und Klage die Verlustfeststellung in jeder Hinsicht in ihrer Wirksamkeit gehemmt werde und während des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen die Verlustfeststellung Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII zu gewähren seien (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2019, L 8 SO 109/19 B ER, juris Rn. 9, LSG Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2019, Az. L 4 SO 160/19 B ER, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, Az. L 21 AS 959/18 B ER, juris), folgt der Senat dem nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 21 AS 178/22

    Kein Anspruch eines rumänischen Staatsangehörigen auf Leistungen der

    Es wäre damit im hier relevanten Zeitraum ab Stellung des Eilantrags (vgl. LSG NRW vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, Rn. 4, juris; Keller, a.a.O., Rn. 35a) am 4.11.2021 selbst dann nicht mehr von Belang, wenn als Beendigungszeitpunkt der selbständigen Tätigkeit das Datum der Gewerbeabmeldung am 22.3.2021 zugrunde gelegt würde.

    Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3 ff. SGB XII sind nicht Gegenstand des Verfahrens um Leistungen nach dem SGB II (LSG NRW vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, Rn. 19, juris; LSG NRW vom 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21 B ER, Rn. 54, juris, m.w.N.; LSG NRW vom 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20, Rn. 61, juris, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Gewährung vorläufiger Leistungen zur

    Daher ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund für den Eilrechtsschutz vorliegt, im Rahmen der wertenden Betrachtung zu berücksichtigen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für die Betroffenen hätte (BVerfG, a.a.O., Rn. 16; Beschluss des Senat vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER).
  • SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Denn sowohl die Hemmung der Wirksamkeit als auch der Vollziehbarkeit bedeuten im Ergebnis, dass aus den Verlustfeststellungen derzeit keine für die Antragsteller nachteiligen Folgen gezogen werden dürfen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 10.12.2018 - Az.: L 21 AS 959/18 B ER -, zitiert nach juris, sowie Beschluss vom 27.12.2018 - L 12 AS 1711/18 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2023 - L 29 AS 320/23

    Verlustfeststellung - gewöhnlicher Aufenthalt - Grundsicherung für

    Die Neufassung von § 7 Abs. 1 FreizügG/EU hat vielmehr lediglich zur Folge, dass die Ausreisepflicht nur noch die Wirksamkeit der Feststellung und nicht erst deren Unanfechtbarkeit voraussetzt, was sich in der Tat nur in den Fällen auswirken kann, in denen mangels Widerspruchs oder Klage oder wegen Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung eintritt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER -, zitiert nach juris Rn. 29; so im Ergebnis auch etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2019 - L 8 SO 109/19 B ER -, zitiert nach juris Rn. 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 21 AS 959/18 B ER -, zitiert nach juris Rn. 36).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2023 - L 21 AS 1427/22
    Dem folgt der Senat jedenfalls in den Fällen, in denen der Vollzug der ausländerrechtlichen Feststellung nicht möglich ist, nicht (siehe dazu bereits LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2018 - L 21 AS 959/18 B ER, Rn. 36, juris).
  • SG Kiel, 08.06.2021 - S 36 AS 10011/21

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dieser nach § 80 Abs. 1 S.1 VwGO ausgelöste Suspensiveffekt beseitigt nicht die Wirksamkeit der Verlustfeststellung bzw. die Ausreisepflicht der Antragsteller, indem er die Zukunftsoffenheit des Aufenthalts eines Unionsbürgers wiederherstellen würde (vgl. etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Oktober 2019, Az. L 4 SO 160/19 B ER m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, Az. L 21 AS 959/18 B ER - beide zitiert nach juris).
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