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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,42653
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20 B ER (https://dejure.org/2020,42653)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20 B ER (https://dejure.org/2020,42653)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - L 7 AS 1662/20 B ER (https://dejure.org/2020,42653)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Die Wertgrenze des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG greift im Falle des Rechtsschutzes gegen einen Eingliederungsbescheid aber nicht, denn dieser ist nicht auf eine betragsmäßig konkret berechenbare Geldleistung gerichtet, sondern konkretisiert das Sozialrechtsverhältnis zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Jobcentern mit wechselseitigen Rechten und Pflichten und dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, ohne bloße Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen zu sein (BSG Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R).

    Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB II sollen die Eingliederungsvereinbarung bzw. der Eingliederungsbescheid, jedoch spätestens nach Ablauf von sechs Monaten gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden (vgl. hierzu BSG Urteil vom 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat, die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 05.10.2020 nicht zu beanstanden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).

    Es ist dem Antragsteller insbesondere zumutbar, pro Monat acht - nicht zwingend schriftliche - Bewerbungen zu tätigen (vgl. zum zumutbaren Umfang von Bewerbungen Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Maßgebend ist, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18 B ER und vom vom 02.03.2017 - L 7 AS 57/17 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Aufl., § 86b Rn. 12f ff. mwN).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Auch die Regelungen eines Eingliederungsbescheides müssen danach zunächst den Anforderungen genügen, die für sich aus den möglichen Inhalten nach § 15 Abs. 2 Satz 2 SGB II abzuleiten sind (BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R, Senatsurteil vom 06.09.2018 - L 7 AS 562/18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 7 AS 1560/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Der Senat hält insoweit an seiner noch im Beschluss vom 26.11.2015 - L 7 AS 1560/15 B ER vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung nicht fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 7 AS 57/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Kein Leistungsausschluss bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - L 21 AS 456/21
    Die gegen den Beschluss am 17.11.2020 eingelegte Beschwerde wurde bei dem LSG NRW unter L 7 AS 1662/20 B ER geführt.

    Er hat den Eingliederungsverwaltungsakt für rechtmäßig gehalten und insbesondere auf den Beschluss des LSG NRW vom 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20 B ER verwiesen.

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