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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - L 14 R 211/10   

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https://dejure.org/2011,17273
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - L 14 R 211/10 (https://dejure.org/2011,17273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2011 - L 14 R 211/10 (https://dejure.org/2011,17273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - L 14 R 211/10 (https://dejure.org/2011,17273)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 58/89

    Anrechnung von Zeiten der Pflichtversicherung bei einem französischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - L 14 R 211/10
    Auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.04.1990 (5 RJ 58/89) ergebe sich nicht, dass bei der Prüfung der allgemeinen Wartezeit die tatsächliche Beschäftigungsdauer in Frankreich und nicht die nach Art. 15 Abs. 3 b) EWGV Nr. 574/72 umgerechnete Zeit zu berücksichtigen sei.

    Denn die Angabe über den Erwerb von Beitragstrimestern enthalte nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 23.04.1990, 5 RJ 58/89, und vom 25.02.1992, 4 RA 28/91) ausschließlich eine in einer Zeiteinheit ausgedrückte Angabe über die Höhe der Jahresbeitragsleistung in dem jeweiligen Kalenderjahr.

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 28/91

    Überschneidung deutscher Ersatzzeiten mit französischen Beitragstrimestern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - L 14 R 211/10
    Denn die Angabe über den Erwerb von Beitragstrimestern enthalte nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 23.04.1990, 5 RJ 58/89, und vom 25.02.1992, 4 RA 28/91) ausschließlich eine in einer Zeiteinheit ausgedrückte Angabe über die Höhe der Jahresbeitragsleistung in dem jeweiligen Kalenderjahr.
  • LSG Saarland, 09.02.2007 - L 7 RJ 108/03

    Anrechnung französischer Beitragszeiten auf die Wartezeit von 35 Jahren bei einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - L 14 R 211/10
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass es auch im Rahmen der Feststellung, welche "Versicherungszeiten" der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit dienen können, nicht auf die vom französischen Rentenversicherungsträger bescheinigten Trimester, sondern auf die tatsächlich zurückgelegten Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ankommt (so auch LSG für das Saarland, Urteil vom 09.02.2007, L 7 RJ 108/03 zur Wartezeit nach § 51 Abs. 3 SGB VI).
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