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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13 (https://dejure.org/2015,22297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2015 - L 8 R 573/13 (https://dejure.org/2015,22297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2015 - L 8 R 573/13 (https://dejure.org/2015,22297)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung gilt als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht und ist insbesondere für die Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (vgl. u.a. BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R = SozR 4-2400 § 24 Nr. 5, Rdnr. 30; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 16/09 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil v. 1.7.2010, a.a.O., Rdnr. 31 m.w.N.; BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 36).

    Es widerspräche der gesetzgeberischen Wertung, wenn entgegen dem durch § 28p Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IV angeordneten vierjährigen Prüfungsturnus bereits eine zeitnahe Geltendmachung von Nachforderungen aufgrund einer fristgerecht durchgeführten Prüfung ohne Weiteres als verspätet anzusehen wäre (BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 37).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Mit Beschluss vom 11.6.2013 hat der Senat das vorliegende Verfahren von dem vor dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführten Rechtsstreit betreffend die Rechtmäßigkeit der mit dem angefochtenen Bescheid für Frau N N, geb.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten betreffend das vorliegende sowie das bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführte Berufungsverfahren.

    L, ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführten Berufungsverfahrens.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung gilt als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht und ist insbesondere für die Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (vgl. u.a. BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R = SozR 4-2400 § 24 Nr. 5, Rdnr. 30; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 16/09 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil v. 1.7.2010, a.a.O., Rdnr. 31 m.w.N.; BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 36).

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 1/12 R

    Rentenversicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Bei Vorstandsbestellungen bis zum 6.11.2003 schreibt § 229 Abs. 1a SGB VI mithin über den 31.12.2003 hinaus den Versicherungsstatus nach altem Recht - § 1 Satz 4 in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung (§ 1 Satz 4 SGB VI a.F.) - für solche Beschäftigungen bzw. rentenversicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeiten fort, die am Stichtag mit der Vorstandstätigkeit zusammentrafen, mithin auch für nichtkonzernzugehörige Beschäftigungen (vgl. BSG, Urteil v. 5.3.2014, B 12 KR 1/12 R, Rdnr. 19).

    Zu diesem Personenkreis gehören nämlich nur solche Vorstandsmitglieder, die am Stichtag, dem 6.11.2003, auch in persona (als Vorstände) in das Handelsregister eingetragen waren (zu diesem Erfordernis eingehend auch BSG, Urteil v. 5.3.2014, B 12 KR 1/12 R, Rdnr. 20 ff.).

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG ist ein Konzern (sog. Unterordnungskonzern; hierzu auch BSG, Urteil v. 7.10.2009, B 11 AL 34/08 R, Rdnr. 21 m.w.N.) anzunehmen, wenn ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Dem entsprechend seien etwa Bescheide über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung der Beklagten gegenüber berufsständisch Versorgten - jedenfalls bis zur Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R; B 12 R 5/10 R) - stets auch für die Zukunft wirksam gewesen und hätten jedem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden können, ohne dass es eines erneuten Befreiungsantrages bei der Beklagten bedurft hätte.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Dem entsprechend seien etwa Bescheide über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung der Beklagten gegenüber berufsständisch Versorgten - jedenfalls bis zur Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R; B 12 R 5/10 R) - stets auch für die Zukunft wirksam gewesen und hätten jedem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden können, ohne dass es eines erneuten Befreiungsantrages bei der Beklagten bedurft hätte.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    Gemeinsame Voraussetzungen aller Konzerntypen ist dabei eine "Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung" (vgl. auch BSG, Urteil v. 9.11.2011, B 12 R 1/10 R, Rdnr. 35 a.E.).
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    aa) Die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts (§ 77 SGG) erfasst grundsätzlich dessen Verfügungssatz bzw. - sätze, nicht hingegen die Gründe, die zu der Regelung geführt haben (vgl. BSG, Urteil v. 20.6.1984, 7 RAr 91/83, SozR 4100 § 112 Nr. 23 m.w.N.; Urteil v. 28.6.1990, 7 RAr 22/90, SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13
    aa) Die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts (§ 77 SGG) erfasst grundsätzlich dessen Verfügungssatz bzw. - sätze, nicht hingegen die Gründe, die zu der Regelung geführt haben (vgl. BSG, Urteil v. 20.6.1984, 7 RAr 91/83, SozR 4100 § 112 Nr. 23 m.w.N.; Urteil v. 28.6.1990, 7 RAr 22/90, SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10

    Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

    Mit Beschluss vom 11.6.2013 hat der Senat das Verfahren hinsichtlich der in dem streitbefangenen Bescheid betreffend Herrn G L erhobenen Beitragsforderung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 fortgeführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten betreffend das vorliegende sowie das bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 geführte Berufungsverfahren.

    Die Rechtmäßigkeit der mit dem streitbefangenen Bescheid geregelten Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung betreffend Herrn G L ist mit Beschluss vom 11.6.2013 gemäß § 113 Abs. 1 SGG abgetrennt worden und Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 geführten Berufungsverfahrens.

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