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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10 (https://dejure.org/2015,21726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2015 - L 8 R 998/10 (https://dejure.org/2015,21726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2015 - L 8 R 998/10 (https://dejure.org/2015,21726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    Mit Beschluss vom 11.6.2013 hat der Senat das Verfahren hinsichtlich der in dem streitbefangenen Bescheid betreffend Herrn G L erhobenen Beitragsforderung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 fortgeführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten betreffend das vorliegende sowie das bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 geführte Berufungsverfahren.

    Die Rechtmäßigkeit der mit dem streitbefangenen Bescheid geregelten Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung betreffend Herrn G L ist mit Beschluss vom 11.6.2013 gemäß § 113 Abs. 1 SGG abgetrennt worden und Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 8 R 573/13 geführten Berufungsverfahrens.

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung gilt als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht und ist insbesondere für die Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (vgl. u.a. BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R = SozR 4-2400 § 24 Nr. 5, Rdnr. 30; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 16/09 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil v. 1.7.2010, a.a.O., Rdnr. 31 m.w.N.; BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 36).

    Es widerspräche der gesetzgeberischen Wertung, wenn entgegen dem durch § 28p Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IV angeordneten vierjährigen Prüfungsturnus bereits eine zeitnahe Geltendmachung von Nachforderungen aufgrund einer fristgerecht durchgeführten Prüfung ohne Weiteres als verspätet anzusehen wäre (BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 37).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung gilt als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht und ist insbesondere für die Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (vgl. u.a. BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R = SozR 4-2400 § 24 Nr. 5, Rdnr. 30; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 16/09 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil v. 1.7.2010, a.a.O., Rdnr. 31 m.w.N.; BSG, Urteil v. 27.7.2011, a.a.O., Rdnr. 36).

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    aa) Die Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes (§ 77 SGG) erfasst grundsätzlich dessen Verfügungssatz bzw. - sätze, nicht hingegen die Gründe, die zu der Regelung geführt haben (vgl. BSG, Urteil v. 20.6.1984, 7 RAr 91/83, SozR 4100 § 112 Nr. 23 m.w.N.; Urteil v. 28.6.1990, 7 RAr 22/90, SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    aa) Die Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes (§ 77 SGG) erfasst grundsätzlich dessen Verfügungssatz bzw. - sätze, nicht hingegen die Gründe, die zu der Regelung geführt haben (vgl. BSG, Urteil v. 20.6.1984, 7 RAr 91/83, SozR 4100 § 112 Nr. 23 m.w.N.; Urteil v. 28.6.1990, 7 RAr 22/90, SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 998/10
    aa) Die Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes (§ 77 SGG) erfasst grundsätzlich dessen Verfügungssatz bzw. - sätze, nicht hingegen die Gründe, die zu der Regelung geführt haben (vgl. BSG, Urteil v. 20.6.1984, 7 RAr 91/83, SozR 4100 § 112 Nr. 23 m.w.N.; Urteil v. 28.6.1990, 7 RAr 22/90, SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 8 R 573/13

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Mit Beschluss vom 11.6.2013 hat der Senat das vorliegende Verfahren von dem vor dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführten Rechtsstreit betreffend die Rechtmäßigkeit der mit dem angefochtenen Bescheid für Frau N N, geb.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten betreffend das vorliegende sowie das bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführte Berufungsverfahren.

    L, ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 8 R 998/10 geführten Berufungsverfahrens.

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